Gefälschte Rechnungen der Zentralen Zahlstelle Justiz

Fake-Rechnungen vom falschen Amt

Der Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. warnt vor falschen Rechnungen, die laut des Verbands einen äußert hoheitlichen Anstrich haben.

Fake-Rechnungen vom falschen AmtGrafik: Daniel Berkmann - stock.adobe.com

Der Absender bezeichnet sich als Zentrale Zahlstelle Justiz, Hamm. Tatsächlich ist die beim Oberlandesgericht Hamm eingerichtete Zentrale Zahlstelle Justiz zuständig für Kostenforderungen bei Handelsregistereintragungen in Nordrhein-Westfalen. In anderen Bundesländern sind ähnliche Kassen eingerichtet. Wer also eine Handelsregistereintragung vornimmt, muss mit Kostenrechnungen entsprechender Zahlstellen rechnen. Die Rechnung erhält man ausschließlich von der Zahlstelle in dem Bundesland, in dem man die Eintragung vornehmen ließ.

Folgende Merkmale kennzeichnen den Brief als Fake:

1. Die Bankverbindung.
Die IBAN beginnt mit IE (statt DE). Das Konto wird also bei einer Bank in Irland geführt.
Die Wahl einer ausländischen Bankverbindung dient hier vermutlich primär dazu, eine Rückabwicklung der Zahlung für Betroffene zu erschweren.

2. Die Höhe der Kosten.
Betroffene können kaum einschätzen, ob der Kostenansatz und die in diesem Zusammenhang zitierten rechtlichen Grundlagen richtig sind.
Grundsätzlich kann man sich jedoch auf der Seite "Gesetze im Internet" an der Anlage 1 zur Handelsregistergebührenverordnung orientieren. Das Gros der dort aufgeführten Gebührentatbestände liegt weit unter den vom Fälscher angesetzten Kosten.

Margit Schrammel

Margit Schrammel

Recht und Steuern
IHK-Zentrale
Position: Rechtsassessorin
Schwerpunkte: Allgemeine Rechtsauskünfte
Telefon: 07121 201-191
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