Brexit
Abkommen in letzter Minute

Das Handels- und Kooperationsabkommen – (Trade and Cooperation Agreement, TCA) wurde im Amtsblatt Nr. L444 am 31.12.2020 veröffentlicht. Das Abkommen beinhaltet Regelungen für den Warenverkehr. Seit dem 1.1.2021 genießen Waren mit präferenziellem Ursprung EU vollständige Zollfreiheit bei der Einfuhr ins Vereinigte Königreich und umgekehrt. Das Handelsabkommen schließt Nordirland mit ein.
Die Ursprungsregeln sowie der Text der Ursprungerklärung sind im Anhang zum Abkommen zu finden. Das Portal „Warenursprung und Präferenzen“ bildet die Regeln noch nicht ab. Welche Regeln für die Zollfreiheit gelten und wie der Ursprung nachzuweisen ist, hat die IHK in einer ersten Auswertung für Sie zusammengestellt.
Der deutsche Zoll informiert über die vorläufige Anwendung des Abkommens unter folgendem Link.
Zollformalitäten wie zum Beispiel Aus- oder Einfuhranmeldungen sind in jedem Falle erforderlich.
Waren, die keinen nachgewiesenen präferenziellen EU- oder UK-Ursprung haben, profitieren nicht vom zollfreien Handel, für diese werden Zölle gemäß des gültigen Zolltarifs erhoben. Die Zolltarife finden Sie unter diesen Links:
Die EU hat eine Kurzübersicht über das gesamte Abkommen veröffentlicht. Weitere Informationen zum Brexit finden Sie auf unserer Brexit-Seite.

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