Seit 1. Juli über die IHK-Rhein-Neckar
EU-Bescheinigung für Tätigkeiten im EU-Ausland
Wer sich als Unternehmer in einem anderen EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen möchte, muss dem Staat, in dem er diese Tätigkeit ausüben möchte, eventuell einen Befähigungsnachweis für seine unternehmerische oder berufliche Tätigkeit vorlegen. Dieser Befähigungsnachweis kann mittels der sogenannten “EU-Bescheinigung” erbracht werden. Ab dem 1. Juli 2024 wird die IHK Rhein-Neckar die Ausstellung von EU-Bescheinigungen für alle Antragsteller in Baden-Württemberg übernehmen. Dabei werden auch Gebühren anfallen, die direkt über die IHK Rhein-Neckar abgerechnet werden.
Die Bescheinigungen können dann über das zentrale IHK Portal beantragt werden.
Weitere Informationen und die zuständigen Ansprechpartner/-innen gibt es auf der Seite der IHK Rhein-Neckar
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