Seit 1. Juli über die IHK-Rhein-Neckar

EU-Bescheinigung für Tätigkeiten im EU-Ausland

Ab dem 1. Juli 2024 übernimmt die IHK Rhein-Neckar die Ausstellung von EU-Bescheinigungen für alle Antragsteller in Baden-Württemberg.

EU-Bescheinigung für Tätigkeiten im EU-Auslandtashka2000 - Fotolia.com

Wer sich als Unternehmer in einem anderen EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen möchte, muss dem Staat, in dem er diese Tätigkeit ausüben möchte, eventuell einen Befähigungsnachweis für seine unternehmerische oder berufliche Tätigkeit vorlegen. Dieser Befähigungsnachweis kann mittels der sogenannten “EU-Bescheinigung” erbracht werden. Ab dem 1. Juli 2024 wird die IHK Rhein-Neckar die Ausstellung von EU-Bescheinigungen für alle Antragsteller in Baden-Württemberg übernehmen. Dabei werden auch Gebühren anfallen, die direkt über die IHK Rhein-Neckar abgerechnet werden.

Die Bescheinigungen können dann über das zentrale IHK Portal beantragt werden.

Weitere Informationen und die zuständigen Ansprechpartner/-innen gibt es auf der Seite der IHK Rhein-Neckar

Katrin Glaser

Katrin Glaser

International und internationale Fachkräfte
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin
Schwerpunkte: EU-Informationen, Enterprise Europe Network, Fördermittel EU, Länder und Märkte, Geschäftspartnersuche, Dienstleistungen im Ausland
Telefon: 07121 201-152
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