EU-Kommission genehmigt Beihilferegelung
Entschädigung energieintensiver Unternehmen
Die Norm entlastet bestimmte Unternehmen zu einem Teil von höheren CO2-Preisen, die in der Folge deren Stromkosten treiben ("indirekte Emissionskosten"). Ursprünglich wurde sie am 19. August 2022 von der Kommission genehmigt. Bei beihilfeberechtigten Unternehmen führt sie zu einer teilweisen Erstattung der zwischen 2021 und 2030 anfallenden indirekten Emissionskosten. Der Ausgleich wird im Nachhinein gewährt, letztmalig im Jahr 2031.
Deutschland beantragte die beihilferechtliche Genehmigung für die folgenden zwei Sachverhalte: erstens für die Aufhebung des Beihilfehöchstbetrages, wodurch die Begünstigten im Zeitraum 2023 bis 2030 einen höheren Anteil ihrer indirekten Emissionskosten erstattet bekommen können. Zweitens für eine Aufstockung der Haushaltsmittel um rund 5 Milliarden Euro, die für die obige Änderung nötig werden könnten. Nach aktuellen Schätzungen steigen die Gesamtkosten der Entlastungsmaßnahme auf rund 32 Milliarden Euro.
Die Kommission hat die geänderte Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften und hier insbesondere nach den Leitlinien für bestimmte staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021 (EHS-Leitlinien für staatliche Beihilfen) geprüft. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die geänderte Regelung weiterhin den Anforderungen der EHS-Leitlinien für staatliche Beihilfen entspricht. Insbesondere sei sie immer noch notwendig und angemessen, um energieintensive Unternehmen bei der Bezahlung gestiegener Strompreise zu unterstützen und ihre Abwanderung in Länder außerhalb der EU mit weniger ehrgeizigen Klimaschutzbestimmungen ("Carbon Leakage") zu verhindern. Die gewährte Beihilfe gehe auch nicht über das zur Zielerreichung erforderliche Minimum hinaus. Sie werde ebenfalls keine übermäßig negativen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel in der EU haben.
In Kürze wird der Beschluss im Beihilfenregister auf der Webseite der EU-Kommission, GD Wettbewerb, veröffentlicht werden.
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