Industriestrompreis

Entlastung für kleinen Kreis

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die Förderrichtlinie zum Industriestrompreis veröffentlicht. Damit steht fest: Für die Jahre 2026 bis 2028 wird in Deutschland ein Industriestrompreis eingeführt. Das Antragsverfahren startet Anfang 2027 rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2026.

Entlastung für kleinen KreisFoto: MemoryMan / adobe.stock.com

Antragsberechtigt sind ausschließlich Produktionsstätten strom- und handelsintensiver Unternehmen aus den in den EU-Beihilfeleitlinien definierten Branchen. Die Entlastung beträgt bis zu 50 Prozent des maßgeblichen Großhandelsstrompreises bei einer Preisuntergrenze von fünf Cent pro Kilowattstunde. Dabei können maximal 50 Prozent des Stromverbrauchs einer Produktionsstätte berücksichtigt werden. Voraussetzung für die Förderung ist zudem, dass Unternehmen 50 Prozent der erhaltenen Förderung innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren.

Die IHK-Organisation hatte sich dafür ausgesprochen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen zu stärken. Klar ist aber auch: Wegen der engen Ausgestaltung der Förderung profitiert ein vergleichsweise kleiner Kreis besonders stromintensiver Industriebetriebe. Viele kleine und mittlere Unternehmen sowie weite Teile des industriellen Mittelstands gehen trotz weiterhin hoher Energiekosten leer aus. Hier braucht es Entlastung in der Breite. 

Weitere Informationen sowie Hinweise zum Antragsverfahren gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Dr. Elisabeth Musch

Dr. Elisabeth Musch

Innovation & Umwelt
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Green Deal
Schwerpunkte: Institut für Nachhaltiges Wirtschaften (INaWi), Green Deal, Nachhaltigkeit, IHK-Netzwerk Umwelt, Enterprise Europe Network, Verpackungsgesetz, REACH, RoHS, Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung
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