Industriestrompreis
Entlastung für kleinen Kreis
Foto: MemoryMan / adobe.stock.comAntragsberechtigt sind ausschließlich Produktionsstätten strom- und handelsintensiver Unternehmen aus den in den EU-Beihilfeleitlinien definierten Branchen. Die Entlastung beträgt bis zu 50 Prozent des maßgeblichen Großhandelsstrompreises bei einer Preisuntergrenze von fünf Cent pro Kilowattstunde. Dabei können maximal 50 Prozent des Stromverbrauchs einer Produktionsstätte berücksichtigt werden. Voraussetzung für die Förderung ist zudem, dass Unternehmen 50 Prozent der erhaltenen Förderung innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren.
Die IHK-Organisation hatte sich dafür ausgesprochen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen zu stärken. Klar ist aber auch: Wegen der engen Ausgestaltung der Förderung profitiert ein vergleichsweise kleiner Kreis besonders stromintensiver Industriebetriebe. Viele kleine und mittlere Unternehmen sowie weite Teile des industriellen Mittelstands gehen trotz weiterhin hoher Energiekosten leer aus. Hier braucht es Entlastung in der Breite.

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