Händlerpflichten werden überprüft
Energielabels richtig anbringen
Neben der Kontrolle im stationären Handel, werden auch Produkte im Onlinehandel unter die Lupe genommen. In der Woche vom 19. bis 23. September finden die Überprüfungen unangemeldet statt. „Händler sollten sich kooperativ zeigen und Hinweise auf fehlende oder falsch angebrachte Labels ernst nehmen, sonst drohen Bußgelder“, betont Dr. Albrecht Walcher, Energieexperte bei der IHK Reutlingen. Zuständige Marktüberwachungsbehörde für die Kontrolle bei Einzelhändlern in Neckar-Alb ist das Regierungspräsidium Tübingen.
Für Energielabels sensibilisieren
Die Überwachungsaktion findet deutschlandweit statt und soll Händler für die große Bedeutung des Energielabels im Hinblick auf eine umweltbewusste Kaufentscheidung der Verbraucher sensibilisieren. Die Marktüberwachungsbehörden aller 16 Bundesländer überprüfen, ob die Händler das Label wie vorgeschrieben an bestimmten Haushaltsgeräten wie Fernseher, Geschirrspüler, Kühlschränke oder auch Reifen gut sichtbar angebracht haben.
Kennzeichnungspflicht für Elektronikgeräte
Das Etikett hilft dem Verbraucher, sich beim Einkauf über die wichtigsten Kenngrößen zum Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen zu informieren und die Geräte miteinander zu vergleichen. Das Energielabel ist europaweit im Einsatz und wurde schrittweise für verschiedene Produktgruppen eingeführt. Heute gilt die Kennzeichnungspflicht bereits für Haushaltsgeräte wie Kühl- und Gefriergeräte, Staubsauger, Lampen und Leuchten, Waschmaschinen, Elektrobacköfen, Dunstabzugshauben, Geschirrspüler oder Fernseher.