Was Unternehmen jetzt tun müssen

Energieeinsparverordnung tritt in Kraft

Nach den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom 24. August 2022 wird für Unternehmen am 1. September 2022 Energiesparen Pflicht. Dann tritt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) in Kraft.

Energieeinsparverordnung tritt in KraftFoto: Gina Sanders - Fotolia.com

Wie lange gilt die Verordnung?
Die Verordnung gilt vom 1. September 2022 bis 28. Februar 2023.

Welche Vorgaben gibt es?

  • Der Einzelhandel muss Ladentüren und Eingangssysteme, bei deren Öffnung Wärmeverlust droht, geschlossen halten. Dies gilt natürlich nicht für Fluchttüren. Unklar ist, ob das Öffnungsverbot auch für Türen von Geschäften innerhalb von Einkaufszentren gilt. Tendenz ist, dass das Verbot nur für Türen in den Außenbereich gilt.
  • Werbeanlagen dürfen von 22 bis 16 Uhr nicht beleuchtet werden. Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung beispielsweise für die Sicherheit notwendig ist. Beispiele dafür sind Fahrgaststände, Bahnunterführungen, Tankstellen und Einrichtungen an der Autobahn. Zu den Werbeanlagen gehören Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettelanschläge und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen. Das Beleuchtungsverbot gilt auch dann, wenn das Geschäft selbst geöffnet hat, besonders bei Hotels und Gaststätten. Befindet sich das Hotel aber beispielsweise in einer finsteren Ecke, darf die Beleuchtung an bleiben, um die Sicherheit zu erhöhen. (Achtung: Volksfeste und auch Weihnachtsmärkte sind nicht vom Beleuchtungsverbot betroffen.)
  • Die Mindesttemperatur in Arbeitsstätten wird - abweichend von der Arbeitsschutzrichtlinie - auf 19 Grad gesenkt. Das ist ein Grad weniger als bisher vorgeschrieben.

Bußgelder
Es können Bußgelder bis 100.000 Euro verhängt werden. Bei beharrlichem Zuwiderhandeln sind Freiheitsstraßen bis zu zwei Jahren möglich.

Den Wortlaut der Verordnung (EnSiKuMaV) gibt es als Download auf der Website des Bundewirtschaftsministeriums.

(Quelle: IHK München und Oberbayern)

Dr. Dierk Wanke

Dr. Dierk Wanke

Innovation und Umwelt
IHK-Zentrale
Position: Projektmanager Umwelt
Schwerpunkte: Institut für Nachhaltiges Wirtschaften (IHK-INaWi), Umwelt- und Energieberatung im Bereich Kreislaufwirtschaft sowie in Kennzeichnungsfragen, Fördermittelberatung
Telefon: 07121 201-229
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