Digitaler Steuerbescheid ab 2027

Einspruchsfrist läuft ab der Bereitstellung in ELSTER

Ab dem 1. Januar 2027 werden Steuerbescheide grundsätzlich digital im ELSTER‑Portal bereitgestellt – auch dann, wenn die Steuererklärung auf Papier eingereicht wurde. Ein Papierbescheid kommt künftig nur noch bei fehlendem ELSTER‑Konto oder nach ausdrücklichem Widerspruch.

Einspruchsfrist läuft ab der Bereitstellung in ELSTERFoto: DETHAL, stock.adobe.com

Für Unternehmen bedeutet das: 

  • Die Einspruchsfrist beginnt vier Tage nach Bereitstellung, unabhängig davon, ob der Bescheid bereits abgerufen wurde.
  • Wer sein ELSTER‑Konto nicht regelmäßig prüft oder ein abgelaufenes Zertifikat hat, riskiert dadurch Fristversäumnisse. 

Details dazu enthält das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 29.01.2026 bezüglich der Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) auf der Website des BMF.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Kaufmännische Leitung & Zentrale Dienste, Recht & Steuern, Mitgliedermanagement,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
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