Gesetzentwurf der Bundesregierung

Einkommensteuerreform 2027

Die Bundesregierung will durch Gesetzesänderungen ab 2027 kleine und mittlere Einkommen steuerlich entlasten. Zur Gegenfinanzierung soll mehr Geld über die sogenannte Reichensteuer eingenommen werden. Wie die Pläne aussehen und was sie für mittelständische Unternehmen bedeuten, zeigt die IHK-Organisation in einer Übersicht.

Einkommensteuerreform 2027Foto: 3dkombinat-Fotolia.com

Neben einer Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen zum Beispiel durch eine Anhebung des Grundfreibetrags, des Arbeitnehmer-Pauschbetrages, des Kindergeldes und einer Abflachung der sogenannten zweiten Progressionszone für Jahreseinkommen bis 70.600 Euro, sind Gegenfinanzierungsmaßnahmen enthalten, die unter anderem eine Verschärfung der sogenannten Reichensteuer (Grenzsteuersatz 47 Prozent ab 280.000 Euro Jahreseinkommen – statt 45 Prozent ab 250.000 Euro Jahreseinkommen) und die Streichung von Steuervergünstigungen (Reduzierung des sogenannten Handwerkerbonus) vorsehen. Die Steuermindereinnahmen werden auf circa 5,5 Milliarden Euro pro Jahr prognostiziert. 

Wie die IHK-Organisation (DIHK) anmerkt, würde insbesondere die Anhebung der sogenannten Reichensteuer viele mittelständische Unternehmer belasten, da diese oftmals in der Rechtsform von Einzel- oder Personengesellschaften tätig sind und die Einkommensteuer die eigentliche Unternehmenssteuer für sie ist. Hierdurch würde deren Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert und die Investitionsfähigkeit reduziert.

Weiter weist die DIHK darauf hin, dass ein früherer Entwurf des Gesetzes weitergehende Gegenfinanzierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Abschaffung des Freibetrags (§ für Belegschaftsrabatte, eine Streichung des Sonderausgabenabzugs für sonstige Vorsorgeaufwendungen, eine Abschaffung des Freibetrags bei Unternehmensveräußerungen und bei Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen sowie eine Umwandlung des Freibetrags von 5.000 Euro in eine Freigrenze von 1.000 Euro für bestimmte Körperschaften vorsah. Diese Verschärfungen sind im nunmehr veröffentlichten Entwurf nicht enthalten.

Eine Übersicht zum Gesetzesentwurf im Einzelnen gibt es auf der DIHK-Website.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Kaufmännische Leitung & Zentrale Dienste, Recht & Steuern, Mitgliedermanagement,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
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