Neu ab 2. Februar 2022
Einheitliches EU-Meldeportal für Transportunternehmen

Ab dem 2. Februar 2022 gelten für die Entsendung von Fahrpersonal einheitliche Regelungen auf Basis der Richtlinie (EU) 2020/1057 (Wortlaut auf der Website der IHK Region Stuttgart), die die Basisrichtlinien der EU zum Entsenderecht (RL 96/71/EG und RL 2014/67/EU - beide im Portal Eur-Lex) als “lex specialis“ auf die besonderen Gegebenheiten bei der gewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern hin erweitert und konkretisiert.
Für die Entsendemeldung besteht künftig ein einheitliches Portal – die jeweiligen nationalen Meldeverfahren und -portale sind ab dem genannten Stichtag nicht mehr erlaubt. Die Meldungen müssen ab sofort über das "IMI-Portal" registriert werden, das Binnenmarkt-Informationssystem der Europäischen Union.
Ab diesem Zeitpunkt sind im Fahrzeug folgende Dokumente mitzuführen:
- Entsendeerklärung (über das IMI-Portal)
- Fahrtenschreiberaufzeichnungen
- Frachtbrief
Weitere Dokumente wie Arbeitsvertrag, frachtbezogene Unterlagen oder Gehaltsabrechnungen können über das IMI-Portal angefordert werden. Diese sind auf Anfrage der zuständigen Behörden innerhalb einer Frist von acht Wochen zu übermitteln.
Zum 2. Februar 2022 passt somit auch Frankreichs Regierung die Entsendevorschriften an geltendes EU-Recht an und vereinfacht die Meldepflichten für deutsche Transportunternehmen und Speditionen, die Mitarbeiter zu grenzüberschreitenden Arbeitseinsätzen nach Frankreich entsenden. Bislang geltende Vorschriften für Transportunternehmen wie die Online-Entsendemeldung über das französische Entsendeportal "SIPSI" entfallen.
Weitere Informationen zur Entsendung von LKW- und Busfahrern gibt es auf der Webseite der IHK Rhein-Neckar

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