Strompreispauschale vereinfacht Abrechnung

E-Firmenwagen zuhause laden

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Vorschriften zur ertragsteuerlichen Behandlung betrieblicher Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge vor dem Hintergrund der Strompreispauschale angepasst. Für Unternehmen lohnt sich der Vergleich verschiedener Methoden.

E-Firmenwagen zuhause ladenRealistisch: Ein E-Auto wird an einer Ladesäule aufgeladen. Foto. omada/istockphoto.com

Lädt ein Arbeitnehmer seinen E-Firmenwagen zuhause, so kann der Arbeitgeber für die Erstattung der Ladekosten ab dem Jahr 2026 entweder den individuellen Strompreis laut Vertrag oder eine vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Strompreispauschale für die Erstattung zugrunde legen. Die Strommenge muss durch einen separaten Zähler (zum Beispiel Wallbox, fahrzeugintern) nachgewiesen werden. Eigenbelege sind nicht zulässig.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 21. Juli 2026 das BMF-Schreiben vom 5. November 2021 zur ertragsteuerlichen Behandlung betrieblicher Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge vor dem Hintergrund der Strompreispauschale angepasst. 

Kernaussagen des Schreibens:

  • Die Randnummern 19 und 20 des BMF-Schreibens vom 5. November 2021 werden angepasst.
  • Die Neuregelungen gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2025 beginnen.
  • Die bisherigen Regelungen können aus Billigkeitsgründen noch bis zum 31.07.2026 angewendet werden.
  • Besonders praxisrelevant:
  • Der betriebliche Ladeanteil kann weiterhin durch einen stationären oder mobilen Stromzähler nachgewiesen werden – eine Eichrechtskonformität ist nicht erforderlich️.
  • Neben dem Strompreis je kWh ist auch der anteilige Grundpreis zu berücksichtigen.
  • ️Bei dynamischen Stromtarifen können die durchschnittlichen monatlichen Stromkosten je kWh einschließlich anteiligem Grundpreis angesetzt werden.
  • Alternativ zu den tatsächlichen Stromkosten kann die neue Strompreispauschale genutzt werden, auch bei dynamischen Stromtarifen und privaten PV-Anlagen

Die neue Strompreispauschale vereinfacht die steuerliche Berücksichtigung häuslicher Ladekosten und schafft insbesondere bei dynamischen Stromtarifen und privaten PV-Anlagen mehr Flexibilität. Für Unternehmer lohnt sich ein Vergleich, welche Methode im jeweiligen Wirtschaftsjahr vorteilhafter ist.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Kaufmännische Leitung & Zentrale Dienste, Recht & Steuern, Mitgliedermanagement,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
Telefon: 07121 201-233
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite


Zur Übersicht