Neuerungen beim Umweltbonus

E-Autos fördern lassen

Ab dem neuen Jahr werden nur noch rein batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge gefördert, Zuschüsse für Plugin-Hybride gibt es noch bis Ende 2022.

E-Autos fördern lassenFoto: wellphoto - Fotolia.com

Das bedeutet konkret, dass die Förderung - der sogenannte Umweltbonus – ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird. Konkret wird der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst. Ab dem 1. September .2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 Euro Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plugin-Hybride läuft Ende 2022 aus.

Förderung ab dem 1. Januar 2023
Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31. Dezember 2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 1. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus

Ab 2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge

  • mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
  • mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000: Euro: 3.000 Euro.

Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht.

Förderung ab dem 1. September 2023
Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft. Ansonsten bleiben die Förderkonditionen wie oben beschrieben unverändert.

Förderung ab dem 1. Januar 2024
Ab 2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro. Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr. Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.

Weitere Details
Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu ist das BMWK mit den Herstellern im Austausch.

Die Mittel für den Umweltbonus werden im Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus. Die nun beschlossenen Eckpunkte werden zeitnah in einer Neufassung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus umgesetzt, nachdem sie von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft wurden.

Durch die Weiterführung der aktuellen Fördersystematik für batterieelektrische Fahrzeuge bis zum 31. August 2023 (für Privatpersonen sogar bis 31. Dezember 2023) entsteht für Käufer Planungssicherheit, denn die Lieferzeiten der meisten Elektrofahrzeugmodelle liegt unterhalb von zwölf Monaten. So können bereits bestellte batterieelektrische Fahrzeuge in der Regel noch gefördert werden, wenngleich zu leicht reduzierten Fördersätzen.

Fragen & Antworten zum Programm
Eine FAQ Liste gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Daniel Welz

Daniel Welz

Innovation und Umwelt
IHK-Zentrale
Position: Projektmanager ESA Business Incubation Centre
Schwerpunkte: ESA BIC Prozesskoordination, ESA BIC Netzwerk, Startup Customer-Relationship-Management, Startup-Förderung
Telefon: 07121 201-139
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