Förderprogramme für Weiterbildung und Neuausrichtung
Digital und stabil aus der Krise

Abgesehen von der Erholung von der Corona-Krise soll das Programm "Betriebliche Weiterbildung" Betriebe auf die fortschreitende Digitalisierung und die langfristige Umstellung auf eine klimaneutrale Wirtschaft vorbereiten helfen. Zuschüsse zu Kursgebühren von bis 250 Euro pro Unterrichteinheit beziehungsweie 4.000 Euro pro Kurs sollen die betriebliche Weiterbildung attraktiver machen. Gefördert werden betriebliche Anpassungsfortbildungen, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen dienen. Förderfähig sind Präsenzformate und digitale Formate sowie Mischformen. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Weiterbildungsträger die mit ihrem beruflichen Weiterbildungsangebot schon mindestens 3 Jahre am Markt sind. Allerdings sind bestimmte Bildungsträger und Inhalte, für die es bereits andere Förderungen gibt, ausgeschlossen.
Ausführliche Informationen gibt es auf der Website von ESF-BW
Im Programm „Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen für kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter/innen“ geht es um die Optimierung der Geschäftsmodelle im Hinblick auf digitale und ökologische Herausforderungen. Das Land sieht in vielen kleine Unternehmen wichtige Impulsgeber für die kommende Erholung der baden-württembergischen Wirtschaft. Größenbedingter Wettbewerbsnachteilen soll die Unterstützung durch ein externes längerfristiges Coaching entgegenwirken. Gefördert werden Coachings zur Neuausrichtung, Weiterentwicklung und Anpassung der Geschäftsmodelle einschließlich der konzeptionellen Konkretisierung und der Begleitung der Umsetzung. Die für das jeweilige Geschäftsmodell relevanten Aspekte der Digitalisierung und des Klimaschutzes sind einzubeziehen. Unter Coaching ist eine individuelle, in der Regel längerfristige Begleitung durch eine externe Expertin oder einen externen Experten zu verstehen. Die Coaches müssen ein Qualitsätsmanagementsystem nachweisen. Für zahlreiche andere Beratungsformen und Inhalte gibt es Ausschlusskriterien. Zuschüsse für Unternehmen im Insolvenzverfahren sind ebenfalls nicht möglich. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg mit bis zu 50 Mitarbeiter/innen, die entweder einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben. Der maximale Zuschuss je Coaching liegt bei 12.000 Euro (15 Personentage à 800 Euro).
Ausführliche Informationen gibt es auf der Website von ESF-BW

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