KI im Unternehmen

Diese Transparenzpflichten gelten ab August

Wer KI-Anwendungen im Betrieb nutzt, muss ab dem 2. August 2026 neue Transparenzpflichten nach der europäischen KI-Verordnung (AI Act) beachten.

Diese Transparenzpflichten gelten ab AugustDas ist eine KI-generierte Illustration und ist daher kennzeichnungspflichtig. Üblicherweise verwendet die IHK-Redaktion kein KI-generiertes Bild- oder Videomaterial. Bild: KI-generiert mit ChatGPT

Die gute Nachricht: Nicht jede Nutzung von KI muss gekennzeichnet werden. Entscheidend ist, wie die KI eingesetzt wird.

Wann besteht eine Kennzeichnungspflicht?
Eine Kennzeichnung ist unter anderem erforderlich, wenn

  • Kundinnen und Kunden mit einem KI-Chatbot kommunizieren und dies nicht offensichtlich ist,
  • täuschend echte Bilder, Videos oder Audiodateien (Deepfakes) mit KI erstellt oder verändert werden,
  • KI-generierte Inhalte veröffentlicht werden, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren. Hier gelten allerdings Ausnahmen, wenn eine natürliche Person die Inhalte redaktionell prüft und die Verantwortung übernimmt.

Das gilt für die Praxis: Kennzeichnung erforderlich? 

  • ChatGPT oder ein anders LLM erstellt eine Produktbeschreibung: Nein 
  • KI verbessert Rechtschreibung oder übersetzt Texte: Nein 
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen Copilot für E-Mails oder Protokolle: Nein 
  • KI-Chatbot auf der Unternehmenswebsite: Ja 
  • KI-generiertes Firmenvideo oder Werbebild: Ja 
  • KI-generierte Informationen für die Öffentlichkeit: Je nach Anwendungsfall

Was Unternehmen jetzt tun sollten

  • Prüfen, an welchen Stellen im Unternehmen KI eingesetzt wird.
  • KI-Chatbots und andere KI-Systeme mit direktem Kundenkontakt transparent kennzeichnen.
  • Interne Regeln für den Einsatz von KI festlegen – etwa in Marketing und Unternehmenskommunikation.
  • Mitarbeitende im Umgang mit KI schulen. Denn bereits seit Februar 2025 verpflichtet der AI Act Unternehmen dazu, sicherzustellen, dass Beschäftigte über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.

Mögliche Kennzeichnungen
Je nach Anwendung können beispielsweise folgende Hinweise verwendet werden:

  • „Dieser Text wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt.“
  • „Dieses Bild wurde mit KI erstellt.“
  • „Sie kommunizieren mit einem KI-Assistenten.“

Wer KI verantwortungsvoll einsetzt, Mitarbeitende sensibilisiert und dort transparent informiert, wo KI direkt mit Kunden oder der Öffentlichkeit interagiert, erfüllt die wesentlichen Anforderungen der neuen Transparenzpflichten.

PS: Auch dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ist er damit kennzeichnungsplichtig? Nein - weil hier in der IHK Redakteurinnen und Redakteure die Inhalte bearbeiten und vor der Veröffentlichung prüfen. Das entspricht einer redaktionellen Kontrolle durch einen Menschen, wie es im AI Act beschrieben wird. Anders verhält es sich mit dem Bild. Das haben wir ausnahmsweise zur Verdeutlichung mit KI erstellt und dementsprechend gekennzeichnet. Üblicherweise arbeiten wir nur mit “echten” Fotos und Bildern, da wir finden, dass zu einer authentischen Kommunikation auch eine echte Bebilderung gehört. 

Katharina Kreß

Katharina Kreß

Kommunikation & Marketing,
IHK-Zentrale
Position: Leiterin Kommunikation und Marketing
Schwerpunkte: Online-Redaktion, Newsletter, Redaktion "WNA | Wirtschaft Neckar-Alb", Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Social Media, Kreisgeschäftsführung Wirtschaftsjunioren
Telefon: 07121 201-258
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