E-Rechnung

Diese Fristen gelten ab 2027 und 2028

Die Übergangsfristen für die Einführung der E-Rechnung laufen schrittweise aus. Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihre Rechnungsprozesse die kommenden Anforderungen bereits erfüllen.

Diese Fristen gelten ab 2027 und 2028Foto: IckeT - stock.adobe.com

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten jedoch Übergangsfristen – und die nächsten wichtigen Stichtage rücken näher.

Ab 1. Januar 2027
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen bei inländischen B2B-Umsätzen grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen. Kleinere Unternehmen dürfen Papier- oder PDF-Rechnungen noch bis Ende 2027 nutzen.

Ab 1. Januar 2028
Die Übergangsregelungen enden. Dann müssen grundsätzlich alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen im strukturierten elektronischen Format ausstellen. Eine einfache PDF-Datei erfüllt die gesetzlichen Anforderungen dann nicht mehr. 

Praxistipp
Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme sowie interne Prozesse rechtzeitig auf die E-Rechnung umzustellen. Mehr Infos.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Kaufmännische Leitung & Zentrale Dienste, Recht & Steuern, Mitgliedermanagement,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
Telefon: 07121 201-233
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