E-Rechnung
Diese Fristen gelten ab 2027 und 2028
Foto: IckeT - stock.adobe.comSeit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten jedoch Übergangsfristen – und die nächsten wichtigen Stichtage rücken näher.
Ab 1. Januar 2027
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen bei inländischen B2B-Umsätzen grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen. Kleinere Unternehmen dürfen Papier- oder PDF-Rechnungen noch bis Ende 2027 nutzen.
Ab 1. Januar 2028
Die Übergangsregelungen enden. Dann müssen grundsätzlich alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen im strukturierten elektronischen Format ausstellen. Eine einfache PDF-Datei erfüllt die gesetzlichen Anforderungen dann nicht mehr.
Praxistipp
Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme sowie interne Prozesse rechtzeitig auf die E-Rechnung umzustellen. Mehr Infos.

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