IHK zum Vorschlag der Gaskommission
Die Lage bleibt kritisch
Die Gaskommission mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft hat heute ihre Vorschläge für eine Preisbremse präsentiert. Demnach können weite Teile der Unternehmen mit Unterstützung rechnen (siehe Hintergrund). „Das darf gleichwohl nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Lage kritisch bleibt. Viele Betriebe erwarten eine Gasmangellage. Wir müssen jetzt sehen, dass wir über den Winter kommen. Dafür müssen wir uns auf allen Ebenen anstrengen und Gas sparen. Das ist auch heute die wichtigste Botschaft“, so Epp.
Hintergrund
Für private Haushalte und die weiten Teile der Wirtschaft im Standardlastprofil - also Unternehmen, die nicht individuell leistungsgemessen sind – gelten folgende Regelungen:
- Gewerbeunternehmen sollen wie private Verbraucher im Dezember eine Einmalzahlung in Höhe der Gas-Abschlagszahlung aus September 2022 erhalten.
- Ab März 2023 bis mindestens Ende April 2024 sollen Privathaushalte wie Gewerbebetriebe von einer Gaspreisbremse profitieren: Für 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung von September 2022 zugrunde liegt, können Gewerbebetriebe und private Gaskunden mit einem staatlich garantierten Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde kalkulieren. Darüber hinaus gelten Marktpreise. Für Fernwärmekunden soll analog ein garantierter Bruttopreis von 9,5 ct/kWh für ein Grundkontingent von 80 Prozent festgelegt werden.
Für die lastganggemessene Industrie wurde vereinbart:
- Große Industrieunternehmen – per Definition des Berichts die Betriebe, die mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas verbrauchen – erhalten Gas für bis zu 70 Prozent des Verbrauchs zu einem Arbeitspreis von 7 Cent/kWh (vor Steuern, Netzentgelten und Umlagen). Diese Regelung startet zum 1. Januar 2023.
Hier gibt es weitere Details und die Vorschläge der Kommission
Beim "Runden Tisch Gasversorgung“ der IHK wurden kürzlich Forderungen an die Politik formuliert.