Neue Förderrichtlinie

Dekarbonisierung des Mittelstands

Mit der neuen Förderung soll vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt. Projektskizzen für die erste Förderrunde können bis 30. November eingereicht werden.

Dekarbonisierung des MittelstandsFoto: pogonici/shutterstock.com

Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt unter der Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Zwei Module sollen Unternehmen helfen, ihre klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben zu stemmen.

1. Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1)
Angesprochen werden alle Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden muss. Adressaten für Modul 1 sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie beispielsweise die chemische Grundstoffindustrie, die Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt.

Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen. Das Modul 1 ist die Fortsetzung des Programms „Dekarbonisierung in der Industrie“, das 29 Projekte in ganz Deutschland mit einem Volumen von rund 578 Millionen Euro gefördert hat.

2. Förderung von CCU und CCS (Modul 2)
I
m Einklang mit den Eckpunkten der Carbon Management-Strategie, die am 29.05.2024 im Kabinett verabschiedet wurden und die den Umgang Deutschlands mit der Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCS/CCU) definieren, gibt es eine Fördermöglichkeit für CCS/CCU Investitions- und Innovationsvorhaben. Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig; Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden. Damit leistet die BIK einen ersten Beitrag zur Umsetzung der Eckpunkte der Carbon Management Strategie.

Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Millionen Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.

Projektskizzen können bis 30. November beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Mehr Infos.

Dr. Elisabeth Musch

Dr. Elisabeth Musch

Innovation und Umwelt
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Green Deal
Schwerpunkte: Institut für Nachhaltiges Wirtschaften (INaWi), Green Deal, Nachhaltigkeit, Fördermittel Umwelt/Energie, IHK-Netzwerk Umwelt, Enterprise Europe Network, Verpackungsgesetz, REACH
Telefon: 07121 201-178
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