Recht kurz, bitte!
Pakete an den Arbeitsplatz liefern?

In den meisten Betrieben ist nicht verbindlich geregelt, ob sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter private Pakete an die Adresse des Arbeitgebers liefern lassen dürfen. Grundsätzlich besteht darauf kein Rechtsanspruch. In der Praxis allerdings machen auch ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Arbeitgeber viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einer Versendung privater Pakete an den Arbeitsplatz Gebrauch.
Die Arbeitgeber dulden dies in vielen Fällen, wenn auch manchmal in Unkenntnis der Tatsache, dass sie diese Praxis untersagen könnten. Spätestens wenn jedoch die privaten Paketlieferungen die Arbeitsabläufe stören oder ein Ausmaß erreichen, die vermehrt betriebliche Ressourcen binden, sollte eine verbindliche Regelung zu den möglichen Abläufen der Anlieferung getroffen oder die private Paketanlieferung untersagt werden.
Hierbei sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass erlassene Regelungen auch von allen eingehalten werden. Ausnahmen führen häufig zu Unmut in der Belegschaft und zu unnötigen Diskussionen über die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter/-innen. Es kann aber gerechtfertigt sein, für bestimmte Betriebsbereiche oder Hierarchieebenen abweichende Regelungen zu treffen, sofern diese Abweichungen sachlich begründet werden können.
Diese Frage beantwortete für Sie Veronika Klein, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Voelker & Partner Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB in Hechingen.

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