Kündigung rechtssicher zusenden

Bote, Gerichtsvollzieher, Einwurf-Einschreiben

Fachanwältinnen und -anwälte aus der Region beantworten an dieser Stelle Fragen zum Arbeitsrecht. Diesmal: Wie stelle ich als Arbeitgeber eine Kündigung rechtssicher zu?

Bote, Gerichtsvollzieher, Einwurf-EinschreibenAntonioGuillem - iStockphoto.com

Damit eine Kündigung Wirksamkeit entfaltet, muss diese dem zu Kündigenden zugegangen sein. Das heißt, die Kündigung muss so in seinen Machtbereich gelangen, dass er von der Kündigung Kenntnis erlangen kann. In einem arbeitsgerichtlichen Verfahren obliegt es dem Kündigenden zu beweisen, dass und wann die Kündigung zugegangen ist.

Am sichersten – aber unter Umständen auch am unangenehmsten –
ist es daher, die Kündigung persönlich zu überreichen, um Gegenzeichnung einer Kopie der Kündigung
zu bitten und damit den Erhalt der Kündigung mit Datumsvermerk quittieren zu lassen.

Ist eine persönliche Übergabe durch den Arbeitgeber nicht möglich, empfiehlt sich die Verwendung eines Boten oder Gerichtsvollziehers. Auch diese stellen die Kündigung so zu, dass sie Kenntnis vom Inhalt haben, und können in einem Prozess als Zeuge benannt werden. Insbesondere bei außerordentlichen Kündigungen zählt im Hinblick auf die Zwei-Wochen-Frist (§ 626 Abs. 2 BGB) nicht selten jeder Tag. Um Diskussionen über den Tag der Zustellung zu vermeiden, sollte der Bote das Schriftstück bis spätestens 11 Uhr in den Briefkasten legen.

Wenn per Post gekündigt werden muss, dann sollte das sogenannte Einwurf-Einschreiben gewählt und ein internes Protokoll angefertigt werden, damit die Kündigung diesem Einschreiben eindeutig zugeordnet werden kann.

Diese Frage beantwortete Michael Rheinbay, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Reutlinger RWT Anwaltskanzlei GmbH.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
Telefon: 07121 201-233
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