IHK für „Große Wendlinger Kurve“
Das Zeitfenster nutzen
Ein neues Gutachten im Auftrag des Landes beziffert den Aufwand für die „Große Wendlinger Kurve“ auf 75 Millionen Euro. Verkehrsminister Winfried Hermann hatte bei der Vorstellung deutlich gemacht, dass Planung und Bau des Bahnanschlusses zügig erfolgen müssten. Die „Große Wendlinger Kurve“ ist bisher allerdings nicht im neuen Bundesverkehrswegeplan enthalten. Das Gutachten des Landes belegt jedoch, dass der Bau eines zweiten Gleises von den Platzverhältnissen her möglich ist.
„Nach unserem Eindruck gibt es jetzt ein Zeitfenster, den zweigleisigen Ausbau doch noch umzusetzen. Was wir jetzt brauchen, ist der politische Wille, es auch zu tun“, so Wolfgang Epp. Die IHK wird daher noch einmal alle Bundestagsabgeordneten aus der Region anschreiben und bitten, sich in Berlin im Bundesverkehrsministerium für die „Große Wendlinger Kurve“ stark zu machen. „Nur die zweigleisige und kreuzungsfreie Lösung bietet die Chance, perspektivisch mehr Züge fahren zu lassen und dadurch mehr Pendler für einen Umstieg auf die Bahn zu gewinnen.“
Die „Große Wendlinger Kurve“ hat auch Bedeutung für die Regionalstadt Neckar-Alb und die Elektrifizierung alles Bestandsstrecken in der Region. „Zu einem leistungsfähigen Bahnnetz gehört es, dass wir vom Zollernalbkreis bis Stuttgart umsteigefrei angebunden sind. Dafür brauchen wir die zweigleisige Wendlinger Kurve und elektrifizierte Strecken“, so Epp.
Hintergrund
Die Wendlinger Kurve spielt im Gesamtkonzept von Stuttgart 21 eine wichtige Rolle. Sie stellt das Verbindungsglied zwischen der Strecke Plochingen – Tübingen und der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm dar. Im Zuge der Diskussionen über Stuttgart 21 waren zwei Trassenvarianten im Gespräch: die zweigleisige Große Wendlinger Kurve und die eingleisige Kleine Wendlinger Kurve. Um die Kostenvorgaben einhalten zu können, wurde seinerzeit der eingleisigen Variante der Vorzug gegeben. Die IHK-Vollversammlung hatte sich in der Diskussion um Stuttgart 21 für den Bau des Bahnprojekts ausgesprochen, wenn in diesem Zuge die zweigleisige und kreuzungsfreie Anbindung an die Neubaustrecke erfolgt.
Im Herbst 2015 wurde ein zweigleisiger Ausbau oder zumindest dessen Vorbereitung erneut in Erwägung gezogen. Ein Antrag, die „Große Wendlinger Kurve“ in den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufzunehmen, wurde im Verkehrsausschuss des Bundestages Ende November 2016 abgelehnt. Der Ausbau wurde nicht in das Bundesschienenwegeausbaugesetz mit aufgenommen.