Gaspreisbremse

Das schlägt die Kommission im Detail vor

Was steht im Zwischenbericht der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission „Gas und Wärme“? Ein Überblick über die Vorschläge vom 10. Oktober.

Das schlägt die Kommission im Detail vorFoto: Alexander Limbach - stock.adobe.com

Das vorgeschlagene Kommissions-Modell unterscheidet zwischen zwei Gruppen und sieht entsprechende Ausgestaltungen vor:

Gaspreisbremse für industrielle Verbraucher mit registrierender Leistungsmessung (RLM)

  • Für ein Verbrauchskontigent von 70 Prozent des Jahresverbrauchs 2021 gilt, ohne mengenmäßige Obergrenze, ein gedeckelter Gas-Arbeitspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde (vor Steuern, Abgaben und Umlagen).
  • Die geförderte Gasmenge kann betrieblich genutzt oder am Markt verwertet werden, die Förderung ist an den Standorterhalt und eine Transformationsperspektive geknüpft.
  • Für die verbleibende Menge wird der volle vertraglich vereinbarte Marktpreis fällig.
  • Laufzeit des Instruments:  1. Januar 2023 bis 30. April 2024.
  • Ausgenommen sind Gaskraftwerke, um keine Anreize für die Gasverstromung zu geben.

Gas- und Wärmepreisbremse für Haushalte und alle anderen Verbraucher (außer industrielle RLM-Kunden und Gaskraftwerke)
Aufgrund technischer Umsetzungshürden empfiehlt die Kommission ein zweistufiges Entlastungsmodell.

Im ersten Schritt ist eine Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden geplant:

  • Im Dezember 2022 erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe des Verbrauches, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde (in der Regel also ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs für 2022).
  • Der Staat übernimmt als Zahler die entsprechende Abschlagszahlung.
  • Der gewährte Rabatt ist bei der Einkommenssteuererklärung als geldwerter Vorteil anzugeben, wobei möglichst hohe Freibeträge gelten sollen und eine Veranlagungspflicht allein durch den Rabatt nicht entstehen soll.

In der zweiten Stufe soll es ab dem 1. März 2023 eine Kontingentlösung mit gedeckeltem Preis geben:

  • Für eine Verbrauchskontingent von 80 Prozent des Verbrauches, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde (siehe oben), gilt ein gedeckelter Gas-Endkundenpreis von 12 Cent pro Kilowattstunde (inklusive aller staatlich induzierten Preisbestandteile wie Netzentgelte, Steuern und Umlagen).
  • Analog zum Gaspreis wird auch für Fernwärme ein garantierter Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde für eine Verbrauchskontingent von 80 Prozent eingeführt.
  • Der Rabatt muss nicht zurückgezahlt werden – selbst, wenn der tatsächliche Verbrauch unterhalb der angenommenen Menge liegt.
  • Der gewährte Rabatt ist bei der Einkommenssteuererklärung als geldwerter Vorteil anzugeben, wobei möglichst hohe Freibeträge gelten sollen und eine Veranlagungspflicht allein durch den Rabatt nicht entstehen soll.
  • Laufzeit des Instruments: 1. März 2023 bis 30. April 2024.
  • Ergänzend sollen Hilfsfonds für Härtefälle zwischen dem 1. Januar und dem 28. Februar 2023 sowie soziale Dienstleister eingerichtet werden

Wie geht es weiter?
Der Zwischenbericht der Kommission ist zunächst "nur" ein Vorschlag für die Gaspreisbremse, die nun von der Bundesregierung konkret ausgestaltet werden muss und außerdem um eine Strompreisbremse ergänzt werden soll.

Zudem sind Anpassungen im europäischen Beihilferecht erforderlich, damit die geplanten Vorschläge auch europarechtskonform umgesetzt werden können. Die Kommission wird ihre Arbeit auftragsgemäß bis Ende Oktober fortführen und sich mit weiteren zentralen Fragestellungen zur Bewältigung der Energiekrise auseinandersetzen.

Der Bericht "Sicher durch den Winter" der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme ist abrufbar auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft.

Dr. Stefan Engelhard

Dr. Stefan Engelhard

Innovation und Umwelt,
IHK-Zentrale
Position: Leiter Institut für Wissensmanagement und Wissenstransfer (IHK-IWW) / Bereichsleiter Innovation und Umwelt / Head of ESA BIC Baden-Württemberg
Schwerpunkte: Innovationsberatung, Beratung zu FuE-Förderprogrammen, ESA BIC Baden-Württemberg, Regionales Innovationsmanagement Neckar-Alb, KI-Checker Neckar-Alb
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