Steuerfreies Jobticket

Das können Arbeitgeber anbieten

Mit einem Jobticket können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter beim Umstieg vom Auto auf Bus oder Bahn finanziell unterstützen. In vielen Fällen bleibt es steuerfrei. Auch beim kommenden 49-Euro-Ticket könnte das gelten.

Das können Arbeitgeber anbietenFoto: olaser/iStockphoto.com

Wird das Jobticket dem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen, handelt es sich grundsätzlich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es gibt aber Möglichkeiten, damit das Jobticket für den Arbeitnehmer steuerfrei bleibt.

Pauschaler Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber zum Jobticket
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern einen Zuschuss zu den Fahrtkosten "Wohnung - erste Tätigkeitsstätte" zahlen. Der Zuschuss kann vom Arbeitgeber bis zur Höhe der Entfernungspauschale pauschal mit 15 Prozent versteuert werden. Der Zuschuss bleibt für den Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei. Der Fahrtkostenzuschuss muss vom Arbeitgeber über die Lohnabrechnung abgerechnet und am Jahresende auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden.

Jobticket in der Gehaltsabrechnung
Von diesem Fahrtkostenzuschuss kann sich der Arbeitnehmer das Jobticket selbst beim Verkehrsunternehmen kaufen. Oder der Arbeitgeber erwirbt das Jobticket und zieht den Ticketpreis vom Nettolohn des Arbeitnehmers ab. Die Lohnsteuer für den Fahrtkostenzuschuss kann pauschal mit 15 Prozent erhoben werden. Die pauschale Lohnsteuer trägt grundsätzlich der Arbeitgeber (er könnte sie jedoch auch auf den Arbeitnehmer "abwälzen"). Der pauschal besteuerte Arbeitslohn ist in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen. Es fallen keine Beträge zur Sozialversicherung an.

Zuschuss: Lohnsteuerpauschalierung nur bei Zusätzlichkeit
Damit der gezahlte Fahrtkostenzuschuss pauschal besteuert werden darf - und dadurch für den Arbeitnehmer steuerfrei bleibt - muss er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht zulässig, bzw. wäre "steuerschädlich".

Verbilligtes oder unentgeltliches Jobticket als geldwerter Vorteil
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Jobticket zum gleichen Preis, den er an das Verkehrsunternehmen zahlt, entsteht kein sogenannter geldwerter Vorteil. Eine Ermäßigung, die der Arbeitgeber vom Verkehrsunternehmen erhält und 1:1 an den Arbeitnehmer weitergibt, muss nicht versteuert werden.

Wird das Jobticket dem Arbeitnehmer verbilligt oder unentgeltlich überlassen, muss dieser geldwerte Vorteil grundsätzlich versteuert werden. Dieser geldwerte Vorteil kann vom Arbeitgeber - analog zum Fahrtkostenzuschuss - bis zur Höhe der Entfernungspauschale mit 15 Prozent pauschal versteuert werden; dies führt ebenfalls zu Beitragsfreiheit.

Steuerfreier Sachbezug: monatliches Jobticket vom Arbeitgeber
Sachbezüge können steuerfrei bleiben, wenn die geldwerten Vorteile pro Monat nicht mehr als insgesamt 44 Euro betragen. Zu den Sachbezügen zählt auch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Jobtickets durch den Arbeitgeber. Bei Anwendung der 44-Euro-Freigrenze sind alle in einem Monat zugeflossenen Sachbezüge zusammenzurechnen.

Übliche Preisnachlässe der Verkehrsbetriebe stellen keinen Arbeitslohn dar. Ein geldwerter Vorteil entsteht bloß in der Höhe, soweit der Arbeitnehmer das Ticket darüber hinaus verbilligt bzw. unentgeltlich erhält.

Beispiel: Jobticket für Arbeitnehmer als steuerfreier Sachbezug
Ein Arbeitgeber schließt mit einem Verkehrsunternehmen einen Rahmenvertrag ab, aufgrund dessen seine Mitarbeiter verbilligte Jobtickets erwerben können.

  • Der übliche Preis für eine Monatskarte beträgt 50 Euro;
  • Der Arbeitgeber erhält eine "Jobticket-Ermäßigung" von 20 Prozent (= 10 Euro);
  • Es verbleibt ein geldwerter Vorteil von 40 Euro pro Monat und Ticket.

Hat der Arbeitnehmer im betreffenden Monat keine weiteren Sachbezüge, bleibt der geldwerte Vorteil von 40 Euro steuer- und beitragsfrei. Bei teureren Jobtickets sind Zuzahlungen der Arbeitnehmer möglich.

Steuerfalle "Jahresticket": Nur monatlicher Erwerb begünstigt
Gilt das Jobticket für einen längeren Zeitraum, fließt dem Arbeitnehmer der gesamte geldwerte Vorteil zu, sobald er das Ticket ausgehändigt bekommt. Dies führt insbesondere bei Jahrestickets dazu, dass regelmäßig die monatliche 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze überschritten und der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig wird.

Es kommt nicht auf die vereinbarten Zahlungsmodalitäten an - entscheidend ist die sogenannte wirtschaftliche Verfügungsmacht. Monatliche Zahlungen an den Verkehrsbetrieb können den einmaligen und sofortigen Zufluss des geldwerten Vorteils nicht "heilen".

Und was gilt beim 49-Euro-Ticket?
Ab dem 3. April kann das sogenannte Deutschlandticket gekauft werden. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern wie bisher die Kosten ganz oder teilweise erstatten. Die Bundesregierung setzt gezielt Anreize für Arbeitgeber, das 49-Euro-Ticket als Jobticket anzubieten. Übernimmt der Arbeitgeber wenigstens 25 Prozent der Kosten, zahlen Bund und Länder weitere 5 Prozent des Tickets. Für den Arbeitnehmer wäre das Ticket dadurch um 30 Prozent günstiger und würde nur noch 34,30 Euro kosten. So wird der ÖPNV gerade in Zeiten steigender Energiepreise noch attraktiver für viele Arbeitnehmer. Es steht Arbeitgebern natürlich frei, auch mehr als 25 Prozent der Kosten zu übernehmen oder das Deutschland-Ticket sogar vollständig zu zahlen.

Bestehende Jobticket-Verträge: Wie läuft die Umsetzung?
Viele Arbeitgeber fragen sich jetzt, wie sie vorhandene Jobticket-Verträge auf das 49-Euro-Ticket umstellen können. Das Deutschlandticket soll es im monatlich kündbaren Abonnement geben. Wer bereits ein Abonnement oder ein Jobticket besitzt, muss in der Regel nicht aktiv werden. Kundinnen und Kunden werden von ihrem Abo-Center über das weitere Vorgehen informiert, sobald die finalen Details zum Deutschlandticket bekannt sind.

Versteuerung des Fahrtkostenzuschusses zum 49-Euro-Ticket
Aktuell gibt es noch keine klare Aussage dazu, ob der Fahrtkostenzuschuss des Arbeitgebers zum 49-Euro-Ticket steuerfrei erfolgen kann. In Anlehnung an die steuerliche Behandlung des 9-Euro-Tickets im vergangenen Jahr ist es wahrscheinlich, dass Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse gewähren können. Dies ist jedoch im Detail zu prüfen.

Quelle: Techniker Krankenkasse/Rexx Systems/Bundesregierung

Detlef Werneck

Detlef Werneck

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