Reformpaket der Bundesregierung

Das ist für Unternehmen geplant

Die Bundesregierung hat ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen beschlossen, das die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken soll. Viele Vorhaben betreffen Unternehmen unmittelbar.

Das ist für Unternehmen geplantFoto: Bundesregierung / Bernd Kühler

Folgende Punkte betreffen Unternehmen direkt:

Bürokratieabbau: 
Unternehmen sollen von Berichts- und Dokumentationspflichten entlastet werden. Künftig sollen neue Berichtspflichten nur noch in begründeten Ausnahmefällen eingeführt werden. Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden: Bleibt eine Behörde nach Eingang vollständiger Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist untätig, gilt ein Antrag künftig grundsätzlich als genehmigt. Außerdem sind eine vereinfachte digitale Steuererklärung, eine schnellere Vergabe von Steuernummern, weniger betriebliche Beauftragte sowie eine Überarbeitung von Prüf- und Kontrollpflichten vorgesehen. Auch die EU-Lieferkettenrichtlinie soll in Deutschland so umgesetzt werden, dass kleinere Unternehmen entlastet werden.

Wachstum: 
Kleine und mittlere Unternehmen sollen durch einfachere Datenschutzvorgaben entlastet werden. Die Bundesregierung will nationale Spielräume der DSGVO stärker nutzen, Verfahren vereinfachen und die Zahl verpflichtender Datenschutzbeauftragter reduzieren. Mit einem ausgebauten Deutschlandfonds sollen private Investitionen in Zukunftsbereiche wie Energieinfrastruktur und Rohstoffversorgung mobilisiert werden. Zudem sollen der Ausbau und die Digitalisierung der Stromnetze beschleunigt, Genehmigungsverfahren verkürzt und Industriebetrieben verbindliche Fristen für Netzanschlüsse zugesichert werden.

Arbeitsmarkt: 
Bis Ende 2030 sollen sachgrundlose Befristungen wieder für bis zu 48 Monate möglich sein und häufiger verlängert werden können. Geplant sind außerdem steuerliche Anreize für einen schnellen Wechsel in ein neues Beschäftigungsverhältnis nach einer Kündigung sowie neue Regelungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Hochverdienern. Darüber hinaus soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sollen künftig ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden.

Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses gibt es auf der Website des Bundeskanzlers. 

Katharina Kreß

Katharina Kreß

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