Bericht des Bundesgesundheitsministeriums

Corona: Das soll ab Herbst gelten

Das Papier "Sicher durch Herbst und Winter – jetzt die Vorbereitungen treffen" gibt Auskunft, welche Corona-Regeln ab Herbst zu erwarten sind.

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Unter anderem heißt es in dem Bericht: "Ein so einschneidender Lockdown wie in der zweiten und dritten Welle wird aller Voraussicht nach nicht mehr notwendig sein". Insbesondere für ungeimpfte Personen können jedoch weitergehende Einschränkungen notwendig sein ("2G statt 3G"). Geimpfte und genesene Personen sollen grundsätzlich von der Pflicht zur Quarantäne ausgenommen werden, dies gilt auch bei einer Infektion mit der Delta Variante.

Weiter heißt es insbesondere: Unabhängig von der Inzidenz sollte ab Anfang / Mitte September 2021 die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen in ganz Deutschland generell nur unter Einhaltung der 3G-Regel (3G: geimpft, genesen oder getestet) möglich sein: Innengastronomie, Hotelübernachtungen, körpernahe Dienstleistungen, Sport im Innenbereich, Veranstaltungen im Innenraum sowie Großveranstaltungen drinnen und draußen. Insbesondere für ungeimpfte Personen können abhängig von der Impfquote, der Inzidenz (nach Altersgruppen) und der COVID-19-Hospitalisierungsrate (nach Altersgruppen) ab bestimmten Grenzwerten jedoch erneut weitergehende Einschränkungen notwendig werden. Dazu zählen insbesondere Kontaktbeschränkungen sowie die Begrenzung der Teilnahme bzw. den Ausschluss von der Teilnahme nicht geimpfter Personen an Veranstaltungen und in der Gastronomie („2G statt 3G“).

Generell können und müssen Geimpfte und Genesene aufgrund des deutlich reduzierten Risikos für sich und andere nicht mehr den gleichen Beschränkungen unterliegen wie nicht-geimpfte Personen. Geimpfte und genesene Personen sind bereits regelhaft ausgenommen von Test- und Quarantänepflichten (u.a. bei der Einreise und als Kontaktperson) sowie von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen (Verordnung des Bundes nach § 28c IfSG).

Eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler ist nicht angezeigt. Daher wird vorgeschlagen, dass der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle Mitte Oktober 2021 (z.B. zum 11. oder 18. Oktober 2021) beendet. Nur für Personen, die nicht geimpft werden können bzw. für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (z.B. Schwangere, Personen unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Schnelltest geben.

Das Papier als Download (PDF | 473 KB)

Jennifer Jakob

Jennifer Jakob

Zentrale Dienste und Kundenmanagement
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