Erwerbsstatus
Check zur Scheinselbstständigkeit
Foto: contrastwerkstatt - stock.adobe.comDas Beschäftigungsverhältnis unterscheidet sich von der selbstständigen Tätigkeit durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit. Beschäftigter ist, wer weisungsgebunden vertraglich geschuldete Leistungen im Rahmen einer von seinem Vertragspartner bestimmten Arbeitsorganisation erbringt. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit zeigt sich etwa darin, dass der Beschäftigte dem Direktionsrecht seines Vertragspartners hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer, Ort oder sonstiger Modalitäten der zu erbringenden Tätigkeit unterliegt.
Absolute Kriterien, die auf den ersten Blick eine Einordnung als selbstständige oder abhängige Beschäftigung ermöglichen würden, gibt es nicht. Es können lediglich Indizien zusammengestellt werden. Die Einordnung hängt im Ergebnis davon ab, welche Merkmale bei einer Gesamtbetrachtung überwiegen und das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen.
Check auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bietet zur ersten Orientierung online den “Selbstcheck Erwerbsstatus” an, der bei der Einordnung des Vertragsverhältnisses helfen kann. Der Check ersetzt keine verbindliche Statusfeststellung. Diese erfolgt in einem Verfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.

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