Nachrüstung von Lieferfahrzeugen
Bund will fördern
Die Bundesregierung will die Hardware-Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit einem SCR-System, SCR steht für selektive katalytische Reduktion, mit bis zu 80 Prozent Förderung unterstützen. Förderberechtigt sollen Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen von 2,8 bis 7,5 Tonnen sein, die ihren Firmensitz in der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Stadt oder den angrenzenden Landkreisen haben. Gefördert werden sollen auch gewerbliche Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in der Stadt hat. Die Bundesregierung will mit den Automobilherstellern über die Kostentragung für den Restanteil verhandeln.
Neben Handwerker- und Lieferfahrzeugen soll es auch Hardware-Nachrüstung bei schweren Kommunalfahrzeugen wie etwa Müllwagen oder Straßenreinigungsfahrzeuge geben. Die Förderquote soll ab Anfang 2019 80 Prozent betragen und die Förderung noch 2018 beantragt werden können, so das Ministerium.
Hardware-Nachrüstungen für Pkws?
Für Pkws hat der Bund mit den Automobilherstellern Umtauschprogramme für Diesel-4 und -5-Fahrzeuge vereinbart. Offen bleibt jedoch nach wie vor, ob es Hardware-Nachrüstungen auch für Pkws geben kann. Nach letztem Stand aus dem Verkehrsministerium „erwartet der Bund vom jeweiligen Automobilhersteller, dass er die Kosten hierfür einschließlich des Einbaus übernimmt.“ Dies haben bisher allerdings nicht alle Hersteller zugesagt. Der Bund will die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass solche Systeme möglichst bald auf dem Markt verfügbar sein können. Einen echten Zeitplan dafür gibt es dafür nach IHK-Informationen aber noch nicht.
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