Wegen besonders ansteckender Corona-Mutationen

Bund verschärft Einreiseverordnung

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss seit 14. Januar 2021 binnen 48 Stunden nachweisen, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vorab ein negatives Testergebnis vorlegen.

Bund verschärft EinreiseverordnungFoto: welcomia/iStockphoto.com

Wie die Bundesregierung mitteilt, zielt die geänderte Einreiseverordnung darauf ab, die Eintragung von Corona-Infektionen aus ausländischen Gebieten mit einem erhöhten oder besonders hohen Risiko zu minimieren. Wer sich in einem solchen Risikogebiet aufgehalten hat und in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss Anmelde-, Test- und Nachweispflichten erfüllen. Die neue Verordnung gilt voraussichtlich bis 31. März 2021.

    Digitale Einreiseanmeldung und Testpflicht
    Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Einreisende, bevor sie einreisen, grundsätzlich und wie bisher eine digitale Einreiseanmeldung auf der Websites des Robert-Koch-Instituts ausfüllen. Spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise müssen sie über einen Nachweis verfügen, dass sie bei Einreise nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind, und diesen auf Anforderung der zuständigen Behörde vorlegen.

    Wer aus einem Risikogebiet einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, muss den Nachweis bereits bei Einreise mit sich führen und auf Anforderung des Beförderers bei Abreise, der zuständigen Behörde bei Einreise oder bei polizeilicher Kontrolle vorlegen.

    Unterschieden werden drei Arten von Risikogebieten im Ausland:

    • Gebiete, für die das Bundesgesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit festgestellt hat
    • Hochinzidenzgebiete mit einer Inzidenz, die ein Mehrfaches über derjenigen von Deutschland liegt, mindestens aber 200 beträgt
    • Gebiete, in denen besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind

    Quarantänepflichten in denBundesländern gelten weiter
    Die von den Bundesländern angeordneten Quarantänepflichten bei Einreise aus Risikogebieten gelten weiterhin.
    Zur Corona-Verordnung der Landesregierung von BadenWürttemberg:

    Eine weitere Neuerung: Ab 1. März müssen Betreiber von Mobilfunknetzen ihre Kunden per SMS über die in Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen informieren.

    Mehr zum grenzüberschreitenden Transport- und Reiseverkehr auf der Website des Bundesverkehrsministerium:

    Adrian Blum

    Adrian Blum

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