Elektronische Kassensysteme

Bis zum 31. Juli melden

Die Uhr tickt: Bis spätestens Ende Juli müssen Unternehmen in Deutschland alle von ihnen eingesetzten Registrierkassen und vergleichbare Systeme elektronisch beim Finanzamt anzeigen.

Bis zum 31. Juli meldenFoto: Khaligo/stock.adobe.com

Seit dem 1. Januar 2025 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Kassensysteme (sowohl eigene als auch gemietete und gepachtete) einheitlich an die Finanzverwaltung zu melden. Geräte, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden. Geräte, die nach dem 1. Juli 2025 erworben werden, müssen grundsätzlich binnen eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Werden Systeme außer Betrieb genommen, muss zukünftig innerhalb eines Monats eine Meldung erfolgen.

Die Meldung kann nur elektronisch vorgenommen werden: entweder über das Finanzamtsportal "Mein ELSTER" oder die ERiC-Schnittstelle. Dabei müssen folgende Angaben übermittelt werden:  

  • Art des Kassensystems
  • Seriennummer
  • Anschaffungs- oder Inbetriebnahmedatum
  • Art der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Zuordnung zu einer Betriebsstätte 

Wer jetzt aktiv wird, erspart sich mögliche Sanktionen durch die Finanzverwaltung. Bei Fragen wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater oder Ihren Kassendienstleister.

Quelle: DIHK

Vincent Schoch

Vincent Schoch

Unternehmensförderung & Standortpolitik
IHK-Zentrale
Position: Leiter Handel und Einpersonen- und Kleinunternehmen
Schwerpunkte: Handel, Initiative Einpersonen- und Kleinunternehmen, Fördermittel und Finanzierung
Telefon: 07121 201-167
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