IHK-Wahl 2025
Bis zum 18. Februar 2025 kandidieren

Wahlberechtigte können in insgesamt sieben Wahlgruppen antreten und müssen innerhalb der Frist beim Wahlausschuss Wahlvorschläge für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk einreichen. Für die Einreichung stellt der IHK-Wahlausschuss einen Vordruck zur Verfügung. Dieser kann auf der Website www.ihkrt.de/wahl2025 heruntergeladen werden. Die Wahlvorschläge müssen entweder schriftlich, als eingescanntes Dokument per E-Mail (wahl2025@reutlingen.ihk.de) oder per Fax (07121 3178915) eingereicht werden.
Wer darf kandidieren?
In die Vollversammlung können natürliche Personen gewählt werden, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig sind, zur Ausübung des Wahlrechts berechtigt sind und selbst IHK-Mitglied sind oder für ein IHK-Mitglied gesetzlich vertretungsbefugt sind. Wählbar sind auch im Handelsregister eingetragene Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte. Jede und jeder kann nur einmal kandidieren.
53 Sitze und sieben Wahlgruppen
Am 28. April 2025 werden die Wahlunterlagen versandt. Gewählt werden kann entweder elektronisch oder per Brief bis zum 21. Mai 2025, 12 Uhr. 53 Sitze sind zu vergeben. Gewählt wird in sieben Wahlgruppen: Industrie, Handel, Unternehmensnahe Dienstleistungen (Verkehr/Logistik, Handelsvertreter, sonstige unternehmensnahe Dienstleistungen), Dienstleistungen (Gastgewerbe, Immobilienwirtschaft, Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, sonstige Dienstleistungen), Kreditinstitute, Energieversorgung sowie Information und Kommunikation.
Wahlbezirke
Die Wahlgruppen Industrie und Handel sind jeweils in drei Wahlbezirke (Landkreise Reutlingen, Tübingen, Zollernalb) untergliedert. In einzelnen Wahlgruppen gibt es Mindestsitze nach Gewerbegruppen und Betriebsgrößenklassen.

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