Förderung für Krisenberatung
Bis zu 4.000 Euro
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mit "Förderung unternehmerischen Know-hows" ein Sofortprogramm für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, aufgelegt.
Die Förderrichtlinie für das Programm wurde entsprechend angepasst. Unter anderem wurden folgende Änderungen beschlossen:
- Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 Prozent, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
- Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
- Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
- Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen und entsprechend keine Bestätigung über das geführte Gespräch vorweisen.
- Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.
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