Transparenzregister

Betrügerische Mails

Derzeit versendet die angebliche „Organisation Transparenzregister e.V.“ E-Mails, in denen Empfängerinnen und Empfänger auf die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister gemäß §§ 18 ff. des Geldwäschegesetzes hingewiesen und Bußgelder bei unterbleibender Registrierung angedroht werden.

Betrügerische MailsGrafik: jiaking1-Fotolia.com

Die IHK Reutlingen warnt vor betrügerischen Mails, die derzeit Unternehmen erreichen und auf das zu Jahresbeginn novellierte Geldwäschegesetz verweisen. In den Mails behaupten die Absender, der Empfänger habe gegen das Gesetz verstoßen und müsse sich in einem verlinkten angeblichen Transparenzregister registrieren. Dabei handelt es sich jedoch um ein kostenpflichtiges Angebot, das nichts mit dem offiziellen Transparenzregister des Bundesanzeiger-Verlags zu tun hat.

Eintrag trotzdem notwendig
Unabhängig von diesen irreführenden Mails sollten Unternehmen prüfen, ob sie zu einer Eintragung in das offizielle Transparenzregister (transparenzregister.de) verpflichtet sind. Erforderlich ist eine Eintragung für GmbHs, AGs und andere juristische Personen, bei denen die Angaben zu den wirtschaftlichen Berechtigten nicht im Handelsregister, Unternehmensregister oder anderen Registern (vgl. § 20 Absatz 2 GwG) elektronisch abrufbar sind. Fehlt der Eintrag, drohen Bußgelder.

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Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
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