Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Berichtspflicht ans BAFA gestrichen

Die Berichtspflicht für Unternehmen über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten ist de facto abgeschafft. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat das Meldeportal geschlossen. Die Bußgeldvorschriften werden entschärft.

Berichtspflicht ans BAFA gestrichenFoto: sveta - Fotolia.com

Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) beschlossen. Der Regierungsentwurf zielt darauf ab, die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten unmittelbar und rückwirkend abzuschaffen. Auch eine Änderung der Bußgeldvorschriften wird angestrebt. Bußgelder sollen nur noch bei schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten verhängt und die Bußgeldtatbestände entsprechend von dreizehn auf vier reduziert werden. 

Um Unternehmen schon vor dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu entlasten, wurde das BAFA angewiesen, die Prüfung von Unternehmensberichten ab sofort einzustellen. Das BAFA hat am 1. Oktober 2025 über die sofortige Einstellung der Prüfung von Unternehmensberichten informiert. Damit wird dem gesetzlich angestrebten formalen Wegfall der Erstellungs- und Einreichungspflicht vorgegriffen. Inzwischen wurde auch der Zugang zur Einreichung von LKSG-Berichten beim BAFA gesperrt. Weitere Informationen gibt es beim BAFA

Katrin Glaser

Katrin Glaser

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