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Beitragsbescheide treffen ein

Der IHK-Beitrag besteht aus Grundbeitrag und Umlage. Der Grundbeitrag reicht bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, von 180 Euro bis zu 3.000 Euro bei sehr großen Firmen. Der Umlagehebesatz auf Ertrag beziehungsweise Gewinn beträgt weiter 0,16 Prozent. Zunächst werden die Beiträge vorläufig veranlagt. Sobald die Finanzverwaltung der IHK die tatsächlichen Erträge oder Gewinne mitgeteilt hat, werden die vorläufig veranlagten Jahre abgerechnet. Die Zahlungsfrist für den IHK-Beitrag beträgt zwei Wochen. Wichtig: Die IHK mahnt nur einmal.
Ratenzahlungen auf Antrag möglich
Unklarheiten oder Fragen zum Beitragsbescheid können gerne telefonisch geklärt werden. Stundungen oder Ratenzahlungen sind auf Antrag möglich. Das Mitgliedsunternehmen muss hierfür jedoch eine wirtschaftlich schwierige Lage versichern. Mit den Beiträgen finanziert die IHK übrigens nur Aktivitäten, die sie keinem Kunden individuell in Rechnung stellen kann oder für die die IHK-Vollversammlung als höchstes Entscheidungsgremium eine solidarische Finanzierung beschlossen hat. Im Wesentlichen werden über die Beiträge daher Aktivitäten der politischen Interessenvertretung finanziert.

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