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Beitragsbescheide treffen ein
Foto: sutlafk -stock.adobe.comDer IHK-Beitrag setzt sich aus Grundbeitrag und Umlage zusammen. Der Grundbeitrag reicht bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, von 180 Euro bis zu 3.000 Euro bei sehr großen Firmen. Der Umlagehebesatz auf Ertrag beziehungsweise Gewinn beträgt weiter 0,16 Prozent. Zunächst werden die Beiträge vorläufig veranlagt. Sobald die Finanzverwaltung der IHK die tatsächlichen Erträge oder Gewinne mitgeteilt hat, werden die vorläufig veranlagten Jahre abgerechnet.
Fragen zum IHK-Beitrag?
Unklarheiten oder Fragen zum Beitragsbescheid können gerne telefonisch geklärt werden. Das Kunden-Info-Center der IHK ist dafür von montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr unter 07121 2010 erreichbar.
Stundungen oder Ratenzahlungen sind auf Antrag möglich. Das Mitgliedsunternehmen muss hierfür jedoch eine wirtschaftlich schwierige Lage versichern.
Mehr Informationen zum IHK-Beitrag.
Was leistet die IHK für ihre Mitgliedsunternehmen? Für den Leistungsbericht 2025 haben wir zehn Zahlen aus der täglichen Arbeit für und mit unseren Kundinnen und Kunden herausgegriffen und bilden damit ein breites Spektrum aus der IHK-Arbeit ab. Als IHK sind wir gleichermaßen Interessenvertreterin und Dienstleisterin für die Mitgliedsbetriebe in der Region.
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