Sozialversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen werden angehoben

Auf Arbeitgeber kommen 2027 steigende Sozialabgaben für Beschäftigte mit höheren Einkommen zu. Das Bundesarbeitsministerium hat den Entwurf für die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung vorgelegt. Grundlage ist die Lohnentwicklung des Jahres 2025 von 4,38 Prozent.

Beitragsbemessungsgrenzen werden angehobenFoto: Tania Kitura / Shutterstock.com

Gemäß dem Referentenentwurf soll die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro monatlich steigen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist eine Anhebung von 8.450 Euro auf 8.850 Euro vorgesehen. Damit werden bei Beschäftigten mit entsprechend hohen Einkommen größere Teile des Gehalts beitragspflichtig. Das kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte zu höheren Sozialversicherungsbeiträgen führen.

Auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll steigen: von derzeit 77.400 Euro auf 84.150 Euro Jahreseinkommen. Die Grenzen in der Krankenversicherung werden 2027 aufgrund gesetzlicher Vorgaben zusätzlich zur regulären Anpassung an die Lohnentwicklung um 300 Euro monatlich angehoben.

Die neuen Werte sind noch nicht endgültig. Die Verordnung muss zunächst von der Bundesregierung beschlossen werden und anschließend den Bundesrat passieren.

Eine Tabelle gibt es auf der Website des Bundesarbeitsministeriums. 

Markus Hauser

Markus Hauser

Kaufmännische Leitung & Zentrale Dienste, Recht & Steuern, Mitgliedermanagement
IHK-Zentrale
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Schwerpunkte: Personal, Lohnbuchhaltung, Facility Management, Netzwerk Personalsachbearbeitung
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