Zoll vereinfacht

Bei Hilfslieferungen in die Ukraine

Unternehmen und Organisationen, die Hilfslieferungen in die Ukraine schicken möchten, müssen diese zwar verzollen, sie haben aber verschiedene Möglichkeiten, die Zollabwicklung zu vereinfachen.

Bei Hilfslieferungen in die UkraineFoto: Stauke - Fotolia.com

Standardmäßig sind Hilfslieferungen im üblichen zweistufigen Ausfuhrverfahren elektronisch anzumelden. Das bedeutet: Sämtliche Waren der Lieferung müssen zunächst bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle in Deutschland elektronisch angemeldet werden (Stufe 1) und sind dann bei den Ausgangszollstellen an den EU-Außengrenzen zur Ukraine "zum Ausgang zu gestellen" – sprich, dort werden ihr physisches Eintreffen und die Übereinstimmung mit den Zolldaten bestätigt (Stufe 2).

Bei nichtkommerziellen Hilfslieferungen, die kommerziellen Lieferungen beigelegt werden ("Mischsendungen"), empfiehlt der DIHK, im zweistufigen Ausfuhrverfahren zwei getrennte Zollanmeldungen abzugeben und separate Packstücke zu verwenden. Das hilft dem Zoll sowohl bei der Anmeldung bei der Ausfuhrzollstelle in Deutschland als auch bei der Abfertigung an der Ausgangszollstelle an der EU-Außengrenze, die Waren schneller zu identifizieren und zuzuordnen.

Hilfslieferungen in die Ukraine auch einstufig möglich
Nichtkommerzielle Hilfslieferungen und auch Sendungen von kommerziellen Gütern einschließlich solcher mit hoher humanitärer Priorität (beispielsweise zum Verkauf bestimmte Medikamente) bis 1.000 Euro beziehungsweise bis 1.000 Kilo können grundsätzlich auch im einstufigen Ausfuhrverfahren direkt an der Ausgangszollstelle, etwa in Polen, mündlich zur Ausfuhr angemeldet und gestellt werden. Auf der Website der Generaldirektion Zoll gibt es Einzelheiten und auch Informationen des polnischen Zolls zur Abwicklung von Hilfslieferungen.

Und auch für nichtkommerzielle Hilfslieferungen von mehr als 1.000 Euro/1.000 Kilo in die Ukraine sind nach Angaben der EU-Kommission mündliche Zollanmeldungen direkt an den Ausgangszollstellen an den EU-Außengrenzen im einstufigen Verfahren möglich.

Damit die mündliche Ausfuhranmeldung an den Ausgangszollstellen der EU-Grenzen mit der Ukraine möglichst reibungslos abgewickelt werden kann, ist eine Aufstellung der in der Hilfslieferungen enthaltenen Waren vorzulegen. Dabei ist zu beachten, dass Güter, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, von der mündlichen Zollanmeldung ausgenommen sind.

Vereinfachung durch Sammelnummern
Zudem gilt: Hilfslieferungen umfassen in der Regel unterschiedlichste Warenarten, für die normalerweise die jeweiligen Zolltarifnummern in die Zollanmeldungen einzutragen sind. Um diesen Prozess zu vereinfachen, können Unternehmen in der Zollanmeldung verschiedene Güter (etwa Nahrungsmittel, Hygieneartikel, Medikamente) unter der gemeinsamen Zolltarif-Sammelnummer 9919 0000 als "für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren und für Katastrophenopfer bestimmte Waren" zusammenfassen. Güter, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, sind hiervon natürlich ausgenommen.

Über die Verwendung von Sammelnummern informiert das Statistische Bundesamt in seinem Warenverzeichnis für den Außenhandel 2022 im Kapitel 99.

Martin Fahling

Martin Fahling

International und internationale Fachkräfte,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Grundsatzfragen, Außenwirtschaftspolitik, Beratungen
Telefon: 07121 201-186
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