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Baustellenpunkteführerschein ist Muss

Seit 1. Oktober 2024 muss italienweit der neue “Punkteführerschein für Baustellen” beantragt werden. Dieser ist für alle Unternehmen und Selbstständigen verpflichtend mitzuführen, die auf temporären oder mobilen Baustellen tätig sind.

Baustellenpunkteführerschein ist MussFoto: Diezer - Fotolia.com

Wer benötigt den Baustellenführerschein?
Der Baustellenführerschein wird für Tätigkeiten, die auf mobilen oder temporären Baustellen ausgeführt werden, ausgestellt. Unter temporären Baustellen versteht der italienische Gesetzgeber jeden Ort, an dem Hoch- und Tiefbauarbeiten durchgeführt werden. Wenn Sie unsicher sind, ob es sich bei dem Einsatzort um eine Baustelle handelt, fragen Sie Ihren Auftraggeber, der die Baustellendefinition nach italienischem Recht kennen sollte, da damit auch andere Regelungen einhergehen.

Welchen Zweck hat der Baustellenführerschein?
Anhand des Baustellenführerscheins soll dokumentiert werden, dass die in Italien geltenden Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden. Die Vorschriften waren schon vor der Einführung des Baustellenführerscheins in Kraft. Der Baustellenführerschein wird mit einer Basispunktezahl von 30 und einer maximalen Zahl von 100 ausgestellt. Die Punkte können jährlich bei Verstößen abgezogen werden oder bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen hinzugefügt werden. 

Auf wen wird er ausgestellt?
Der Antrag auf den Baustellenführerschein wird von dem gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens, einem Bevollmächtigten oder dem selbständigen Dienstleistungserbringer gestellt. Mit dem Baustellenführerschein verpflichtet sich dieser, alle in Italien geltenden Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzuhalten.

Wo wird er beantragt?
Italienische Unternehmen können den Antrag bereits jetzt über das Portal der italienischen Arbeitsaufsichtsbehörde stellen. Ausländischen Unternehmen aus der EU steht das Portal aktuell noch nicht zur Verfügung. Bis zur Freischaltung müssen diese eine Selbsterklärung + Kopie des Personalausweises über eine zertifizierte E-Mail Adresse (PEC) an die italienische Arbeitsaufsichtsbehörde senden: dichiarazionepatente(at)pec.ispettorato.gov.it

Darüber hinaus muss der Antrag über einen italienischen Bevollmächtigten auf dem Portal selbst gestellt werden. Solange das Portal für ausländische Unternehmen noch nicht zugänglich ist, können Sie zum Beispiel die AHK Italien oder Ihren italienischen Auftraggeber mit der Antragsstellung beauftragen.

Weitere Informationen
Die Deutsch-Italienische Handelskammer unterstützt deutsche Unternehmen gerne bei der Antragsstellung und hat auf ihrer Webseite ein ausführliches Merkblatt dazu veröffentlicht.

Katrin Glaser

Katrin Glaser

International und internationale Fachkräfte
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin
Schwerpunkte: EU-Informationen, Enterprise Europe Network, Fördermittel EU, Länder und Märkte, Geschäftspartnersuche, Dienstleistungen im Ausland
Telefon: 07121 201-152
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