Hunderttausenden Unternehmen drohen Bußgelder

Letzte Schonfrist läuft bald ab

Wer wirtschaftlicher Eigentümer einer eingetragenen Personengesellschaft (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) oder juristischen Person des Privatrechts (GmbH, UG, AG u.a.) ist, ist potenziell dazu verpflichtet, Informationen an das Transparenzregister zu melden. Trotz Ablaufs der Übergangsfristen fehlen von vielen Gesellschaften noch immer entsprechende Angaben.

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Die Fristen, in denen die Verhängung von Bußgeldern noch ausgesetzt ist, enden je nach Rechtsform gestaffelt im Laufe dieses Jahres. 

  • Für Aktiengesellschaften, SEs und Kommanditgesellschaften auf Aktien am 31. März 2023;
  • für GmbHs, Genossenschaften, Europäische Genossenschaften oder Partnerschaften am
    30. Juni 2023;
  • im Fall von Personengesellschaften wird noch bis zum 31. Dezember 2023 von Bußgeldern abgesehen. 

Für die betroffenen Unternehmen besteht dringender Handlungsbedarf.

Werden die geldwäscherechtlichen Vorgaben nicht eingehalten, drohen den betroffenen Verpflichteten hohe Bußgelder. § 56 GwG enthält eine Übersicht der Pflichtverletzungen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Während der Bußgeldrahmen in vielen Fällen eine Geldbuße bis zu 100.000 Euro vorsieht, drohen bei schwerwiegenden, wiederholten und systematischen Verstößen Bußgelder in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro bzw. 10 Prozent des Vorjahresumsatzes. Hinzu kommt die namentliche Veröffentlichung unanfechtbarer Bußgeldentscheidungen durch die Aufsichtsbehörde auf deren Homepage (Prangerfunktion).

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
Telefon: 07121 201-233
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