Prämie für Ausbildungsbetriebe
Azubi-Transfer ermöglichen
Die Prämie soll dem Ausbildungsbetrieb, der einen oder mehrere Azubis übernimmt, einen Anreiz zur schnellen Übernahme bieten und dem Auszubildenden die Fortsetzung der Ausbildung ermöglichen. Die Höhe der Prämie beträgt 1.200 Euro für jeden übernommenen Auszubildenden und erfolgt als Einmalzahlung.
Gründe für die Auflösung eines Ausbildungsvertrags, ohne Verschulden des Azubis, gibt es einige: Der Betrieb geht insolvent, es kommt zum Wegfall der Eignung als Ausbildungsbetrieb oder zur Einführung von Kurzarbeit.
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 500 Beschäftigte haben.
Antragsfrist und Einreichung
Der Antrag kann über ein Online-Formular gestellt werden. Der Antrag muss vom neuen Ausbildungsbetrieb innerhalb von drei Monaten nach Übernahme des Auszubildenden eingereicht werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus entscheidet über den Antrag. Hierzu muss auch der Grund für die vorzeitige Beendigung des bisherigen Ausbildungsverhältnisses bestätigt werden. Eine entsprechende Bestätigung wird vom Wirtschafts-Ministerium bei der zuständigen Kammer bzw. der sonst zuständigen Stelle, dem bisherigen Ausbildungsbetrieb oder der Bundesagentur für Arbeit eingeholt. Der Antragsteller erhält einen Bescheid.
Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt frühestens nach Ablauf der Probezeit des Auszubildenden.
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