Wegen eingeschränkter Binnenschifffahrt
Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot
Foto: lassedesignen/fotolia.comWie das Verkehrsministerium Baden-Württemberg mitteilt, gilt die Ausnahme für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers dienen. Sie ermöglicht es, Güter, die aufgrund der niedrigen Pegelstände derzeit nicht oder nur eingeschränkt auf dem Wasserweg transportiert werden können, bei Bedarf auch samstags und sonntags auf der Straße zu befördern. Erfasst sind davon auch die damit verbundenen erforderlichen Leerfahrten.
Mit der Ausnahmeregelung folgt Baden-Württemberg, wie andere Bundesländer auch, einer Initiative des Bundes. Die Ausnahmegenehmigung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist zunächst, wie vom Bundesverkehrsministerium erbeten, bis Ende August befristet.

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