Verpackungsverordnung: EU-Guidelines und IHK-Veranstaltung

Auslegungshilfen für Betriebe

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt ab dem 12. August 2026. Nun hat die EU-Kommission ergänzende FAQ und Leitlinien veröffentlicht – mit konkreten Auslegungshilfen für Unternehmen. Eine Online-Veranstaltung der IHK am 21. Mai erklärt die Inhalte der Verordnung.

Auslegungshilfen für BetriebeFoto: Karsten - Fotolia.com

Die PPWR gilt unmittelbar in allen EU-Staaten - ohne dass eine nationale Umsetzung notwendig ist. Nationale Gesetze müssen aber angepasst werden, was in Deutschland über das sogenannte Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz erfolgen wird. Die neuen Leitlinien zeigen: Viele Pflichten greifen früher als gedacht – und betreffen zentrale Prozesse wie Verpackungsdesign, Einkauf und Dokumentation.

Das klären die neuen Guidelines:

  • Wer ist verantwortlich?
    Die Leitlinien definieren klar, wer als „Erzeuger“ und/oder „Hersteller“ gilt – und damit für Verpackungsdesign, Nachweise und Pflichten haftet.
  • Wann gilt ein Produkt als in Verkehr gebracht?
    Entscheidend für Fristen und Bestandsschutz: Verpackte Produkte, die vor dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter verkauft werden.
  • Welche Nachweise sind nötig?
    Unternehmen müssen künftig umfassende technische Dokumentationen und Konformitätserklärungen vorhalten (z. B. zur Recyclingfähigkeit).
  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR):
    Die Guidelines konkretisieren die Kostenpflicht für Sammlung und Recycling – mit direkten finanziellen Auswirkungen.

Warum das jetzt wichtig ist
Die PPWR gilt unmittelbar in allen EU-Staaten. Die neuen Leitlinien zeigen: Viele Pflichten greifen früher als gedacht – und betreffen zentrale Prozesse wie Verpackungsdesign, Einkauf und Dokumentation.

Kurz-Check für Unternehmen:

  • Verpackungen und Materialien überprüfen
  • Zuständigkeiten intern klären
  • Lieferanten einbinden
  • Dokumentation vorbereiten

Fazit
Die PPWR bedeutet eine tiefgreifende Umstellung des Verpackungsdesigns und der Lieferketten. Die FAQ helfen bei der Auslegung der "Spielregeln", doch die Anforderungen erfordern frühzeitiges Handeln, um Verkaufsverbote ab August 2026 zu vermeiden

Guidelines und FAQ-Katalog sind bislang nur auf Englisch verfügbar. 

Online-Veranstaltung EU-Verpackungsverordnung (PPWR) 

am 21. Mai 2026, 15 bis 17 Uhr 
Wilfried Baumann, Leiter des Fachbereichs Umwelt, Energie und Klimaschutz der IHK Südlicher Oberrhein, stellt die Inhalte der neuen EU-Verpackungsverordnung vor und erklärt die Pflichten in Abhängigkeit von der jeweiligen Rolle in der Lieferkette.

Zielgruppe sind die betrieblichen Beauftragten, die sich mit dem Thema Verpackungen im Unternehmen auseinandersetzen.

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Dr. Elisabeth Musch

Dr. Elisabeth Musch

Innovation & Umwelt
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Green Deal
Schwerpunkte: Institut für Nachhaltiges Wirtschaften (INaWi), Green Deal, Nachhaltigkeit, IHK-Netzwerk Umwelt, Enterprise Europe Network, Verpackungsgesetz, REACH, RoHS, Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung
Telefon: 07121 201-178
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