Muster für 2026

Ausdruck der E-Lohnsteuerbescheinigung

Das Bundesministerium der Finanzen hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2026 vorgelegt.

Ausdruck der E-LohnsteuerbescheinigungFoto: 3dkombinat-Fotolia.com

Der Ausdruck hat das Format DIN A 4, er kann jedoch vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
Muster auf der Website des BMF

Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 5. September 2024 zu beachten.

Das Ministrium weist darauf hin, dass bei den vom Arbeitgeber berücksichtigten Lohnsteuerabzugsmerkmalen die Beiträge zur Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung bescheinigt werden. Die Bescheinigung des bislang unter Nummer 28 tatsächlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Teilbetrags der Vorsorgepauschale für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung entfällt.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Zentrale Dienste, Kundenmanagement und Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
Telefon: 07121 201-233
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite


Zur Übersicht