Bundesprogramm startet

Ausbildungsplätze sichern

Die Bundesregierung hat ein 500 Millionen Euro schweres Hilfsprogramm für kleine und mittelgroße Ausbildungsbetriebe auf den Weg gebracht, um durch die Corona-Pandemie bedrohte Ausbildungsplätze zu sichern. Anträge können ab jetzt gestellt werden.

Ausbildungsplätze sichernFoto: SolStock-istockphoto.com

Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sieht Maßnahmen von insgesamt 500 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 vor. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Betriebe, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, bekommen eine Prämie, wenn sie ihr Ausbildungsniveau halten. Konkret sollen sie für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag 2.000 Euro erhalten. Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot erhöhen, soll eine Prämie von 3.000 Euro für jeden gegenüber dem früheren Niveau zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag gezahlt werden.
  • Ausbildungsbetriebe, die ihre Aktivitäten auch in der Krise fortsetzen und für Auszubildende sowie deren Ausbilder keine Kurzarbeit anmelden, werden besonders unterstützt. Geplant ist eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung. Sie greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.
  • Gefördert werden auch Betriebe, die Auszubildende übernehmen, deren Unternehmen die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können. Hier läuft die Befristung bis zum 30. Juni 2021. 
  • Unternehmen, die Auszubildende von Betrieben übernehmen, die Insolvenz anmelden mussten, erhalten eine Prämie von 3.000 Euro pro aufgenommenen Auszubildenden. Auch diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
  • Alle Infos auf der Seite des Bundesministeriums.
  • Dort gibt es auch umfangreiche FAQs.
  • Zudem gibt ein Flyer des Bundesagentur für Arbeit (PDF-Download) eine kompakte Übericht.

So wird der Antrag gestellt:

  • Um den Antrag stellen zu können, benötigen Sie zuerst von der IHK eine Bescheinigung. Die IHK muss die Eintragung der bestehenden Ausbildungsverträge unter Nennung der Ausbildungsvergütung bestätigen. Hier gibt es das Formular der Arbeitsagentur. Bitte reichen Sie uns die von Ihnen ausgefüllte Bescheinigung per Post oder per Mail an ausbildung(at)reutlingen.ihk.de ein. Nach der Überprüfung Ihrer Angaben erhalten Sie das Formular mit unserer Bestätigung zurück.  
  • Stellen Sie im Anschluss bei der Bundesagentur für Arbeit Ihren Antrag. Die Antragsformulare der Arbeitsagentur finden Sie hier.
  • Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach der Reihenfolge des Antragseingangs mit den vollständigen Unterlagen bei der Bundesagentur für Arbeit.
Petra Brenner

Petra Brenner

Ausbildung / Prüfungswesen,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiterin Ausbildung / Prüfungswesen
Schwerpunkte: Bildungspolitik, Lehrstelleninitiative Neckar-Alb, Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds Neckar-Alb, IHK-Berufsbildungsausschuss
Telefon: 07121 201-262
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