Neues von der Einstiegsqualifizierung
Ausbildung auf Probe

Noch attraktiver wird das Instrument durch die gesetzlichen Anpassungen, die am 1. April 2024 mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz bei der EQ in Kraft getreten sind:
- Die Mindestdauer wurde von sechs auf vier Monate verkürzt.
- Teilzeitregelungen wurden erleichtert.
- Künftig ist auch dann eine Förderung möglich, wenn zuvor ein Ausbildungsverhältnis in diesem Betrieb vorzeitig gelöst wurde.
- EQs stehen jetzt auch jungen Menschen mit Behinderungen offen und werden gefördert, wenn sie auf eine Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz oder § 42r Handwerksordnung vorbereiten.
Weitere Verbesserungen brachten im 1. Juni 2024 verschiedene Rechtsverordnungen:
- Die bisherige Altersbeschränkung auf unter 25-Jährige wurde aufgehoben.
- Wenn die EQ-Teilnehmende Berufssprachkurse besuchen, kann der betriebliche Anteil auf 50 Prozent sinken.
Seit 1. August 2024 gibt es Neuerung bei der Finanzierung:
- Der maximale Förderbetrag beträgt für eine Einstiegsqualifizierung 276 Euro (bisher 262 Euro). Zudem übernimmt die Bundesagentur für Arbeit jetzt einen Anteil von 142 Euro anstelle der bisherigen 135 Euro am pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Zuschuss wird regelmäßig angepasst.
Hier geht es zum Mustervertrag für die Einstiegsqualifizierung die EQ-Bezeichnungen nach Berufen.




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