Unterstützung für IHK-Weiterbildungen

Aufstiegs-BAföG steigt

Berufliches Fortkommen wird mit dem Aufstiegs-Bafög gefördert. Wer sich zum Betriebswirt, Fachwirt oder Meister weiterbilden will, erhält ab jetzt mehr Unterstützung. Darauf weist die IHK Reutlingen hin.

Aufstiegs-BAföG steigtFoto: vefimov - stock.adobe.com

Lehrgänge, Prüfungen, Materialien, Lebensunterhalt – der Kostenaufwand von beruflichen Fort- und Weiterbildungen ist nicht zu unterschätzen. Finanzielle Unterstützung bieten Bund und Länder: Das sogenannte Aufstiegs-Bafög für Abschlüsse in der beruflichen Bildung, also Qualifikationen wie den Betriebswirt, Fachwirt, oder Meister. Anspruchsberechtigt sind alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten – unabhängig vom Alter. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele Lehrgangsteilnehmer glauben, sie hätten kein Anrecht auf die Förderung", sagt IHK-Weiterbildungsexperte Marcus Schairer, „dabei übernimmt der Staat in den meisten Fällen 75 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.“

Das Aufstiegs-Bafög, früher „Meister-Bafög“ genannt, unterstützt die Vorbereitung auf inzwischen mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse.

Die wichtigsten geplanten Neuerungen
Wer den Lehrgang erfolgreich abschließt, bekommt ab Sommer 2020 nicht nur mehr Geld. Der Einzelne kann auch mehrfach vom Aufstiegs-Bafög profitieren. Zu den wichtigsten Verbesserungen gehören:

  • Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut (bisher 50 Prozent).
  • Der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro) wird zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt (bisher zu 45 beziehungsweise 50 Prozent als Darlehen).
  • Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 auf 150 Euro pro Monat erhöht. Zudem steigt das Höchstalter für die Berücksichtigung von betreuungsbedürftigen Kindern von zehn auf 14 Jahre.
  • Lehrgangs- und Prüfungskosten werden künftig zu 50 Prozent vom Staat bezuschusst (bisher 40 Prozent), beim Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 50 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungskosten entfallenden Restdarlehns gewährt.
    Die Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung werden ausgeweitet.
  • Aufstieg Schritt für Schritt: Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).
  • Alle Infos auf der Seite des Bundesbildungsministeriums.

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Marcus Schairer

Marcus Schairer

Weiterbildung,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter Weiterbildung
Schwerpunkte: Weiterbildung, Key-Account Management, IHK-Technikakademie
Telefon: 07121 201-126
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