Abschreibung von Hardware und Software
Auf ein Jahr gekürzt
Die Finanzverwaltung hat ihre Einstellung zur Nutzungsdauer von digitalen Wirtschaftsgütern geändert. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter vorgegebene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt. Dies gilt beispielsweise für PCs, Laptops und Tablets.
Mit dem BMF-Schreiben wird die Nutzungsdauer für die dort genannten Investitionen als Wahlrecht auf ein Jahr festgelegt.
Dies gilt auch für digitale Geräte, die Unternehmen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice anschaffen.