Erstuntersuchung vor Ausbildungsbeginn
Attest bei Minderjährigen
Foto: s_l/stock.adobe.comDurch diese gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung wird überprüft, ob die angehenden Azubis den Anforderungen der Ausbildung körperlich gewachsen sind. So soll verhindert werden, dass Jugendliche durch die Art der Beschäftigung gesundheitlichen Schaden nehmen oder bestehende Erkrankungen durch die Aufnahme der Ausbildung verschlimmert werden.
Bescheinigung bei IHK vorlegen
Die ärztliche Bescheinigung muss gemeinsam mit dem Ausbildungsvertrag bei der IHK vorgelegt
werden, damit der Vertrag ins Verzeichnis eingetragen werden kann (§ 35 Abs. 1 Nr.3 BBiG).
Ärztliche Untersuchung
Die Untersuchung kann auch von einem Betriebsarzt durchgeführt und attestiert werden.
Mehr Infos zur Nachuntersuchung und Aufbewahrung finden Sie auf der IHK-Website.

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