Erstuntersuchung vor Ausbildungsbeginn

Attest bei Minderjährigen

Sind Azubis bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig, ist die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich (§ 32 JArbSchG).

Attest bei MinderjährigenFoto: s_l/stock.adobe.com

Durch diese gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung wird überprüft, ob die angehenden Azubis den Anforderungen der Ausbildung körperlich gewachsen sind. So soll verhindert werden, dass Jugendliche durch die Art der Beschäftigung gesundheitlichen Schaden nehmen oder bestehende Erkrankungen durch die Aufnahme der Ausbildung verschlimmert werden.

Bescheinigung bei IHK vorlegen
Die ärztliche Bescheinigung muss gemeinsam mit dem Ausbildungsvertrag bei der IHK vorgelegt 
werden, damit der Vertrag ins Verzeichnis eingetragen werden kann (§ 35 Abs. 1 Nr.3 BBiG).

Ärztliche Untersuchung
Die Untersuchung kann auch von einem Betriebsarzt durchgeführt und attestiert werden.

Mehr Infos zur Nachuntersuchung und Aufbewahrung finden Sie auf der IHK-Website.
 

Cathrin Koch

Cathrin Koch

Ausbildung & Prüfungswesen
IHK-Zentrale
Position: Leiterin Ausbildungsberatung / Vertragswesen
Schwerpunkte: Berufsausbildung – Bau-Berufe, Druck- und Medienberufe, Labor-Berufe, Floristen, Tierpfleger; Fachpraktiker-Berufe, Inklusionsberatung
Telefon: 07121 201-197
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