Recht kurz, bitte!
Arbeitskleidung: Was darf der Arbeitgeber vorschreiben?
Foto: Africa Studio/shutterstock.comDie Wahl der Arbeitskleidung ist nicht immer dem persönlichen Geschmack der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen. Ar-beitgeber können kraft ihres Direktionsrechts Vorgaben zum Erscheinungsbild ihrer Beschäftigten machen, wenn sie dabei deren Interessen und die allgemeinen Persönlichkeitsrechte wahren.
Zulässige Vorgaben des Arbeitgebers
Arbeitgeber können also das Tragen spezifischer Kleidung anordnen, wenn hierfür berechtigte Gründe vorliegen. Solche sind insbesondere der Sicherheits- und Gesundheitsschutz. So kann beispielsweise das Tragen von Sicherheitsschuhen in Produktionshallen und auf Baustellen oder das Tragen hygienischer Arbeitskleidung in der Gastronomie, in Laboren und Kliniken angewiesen werden.
Zudem können Arbeitgeber zur Wahrung einer Corporate Identity des Unternehmens das Tragen bestimmter Kleidungsstücke anordnen, die die Unternehmenszugehörigkeit sichtbar machen, etwa T-Shirts oder Pullover in einer einheitlichen Farbe. Das ist insbesondere im Gastgewerbe und im Einzelhandel häufig der Fall und allgemein anerkannt.
Schließlich dürfen Arbeitgeber zur Wahrung der Professionalität auch Vorgaben zu einem bestimmten Kleidungsstil machen und zum Beispiel Beschäftigten mit ausgeprägtem Kundenkontakt das Tragen von Anzug und Krawatte anweisen.
Kostenregelung und Bereitstellung
Bei Berufen und Tätigkeiten, für die das Gesetz das Tragen persönlicher Schutzausrüstung (etwa Schutzhelme oder -brillen) vorschreibt, ist der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz zur Kostenübernahme verpflichtet.
Bei rein repräsentativer Arbeitskleidung muss die Kostenverteilung arbeitsvertraglich oder per Betriebsvereinbarung geregelt werden. Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten aber nicht mit zu hohen Kosten für repräsentative Dienstkleidung belasten. /
Autorin: Veronika Klein, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Voelker & Partner Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB in Balingen
(Dieser Artikel erschien in der WNA-Ausgabe 6+7/2026.)

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