Umgang mit Covid-19 am Arbeitsplatz

Arbeitschutzregeln vorgestellt

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-Cov-2-Arbeits­schutzregel veröffentlicht. Betriebe, die diese Regelungen anwenden, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln.

Arbeitschutzregeln vorgestelltFoto: Romolo Tavani - stock.adobe.com

Die Regel konkretisiert den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Sie stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens vor, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann. Dabei bleiben Abstand, Hygiene und Masken die wichtigsten Instrumente, solange es keinen Impfschutz für CoViD-19 gibt. Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen. Zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

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Jennifer Jakob

Jennifer Jakob

Zentrale Dienste und Kundenmanagement
IHK-Zentrale
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