Umgang mit Covid-19 am Arbeitsplatz
Arbeitschutzregeln vorgestellt
Die Regel konkretisiert den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Sie stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens vor, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann. Dabei bleiben Abstand, Hygiene und Masken die wichtigsten Instrumente, solange es keinen Impfschutz für CoViD-19 gibt. Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen. Zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
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