Forschungszulage

Antragsfrist für 2020 läuft ab

Wer die Forschungszulage noch für das Jahr 2020 be­an­tragen will, muss die An­trags­frist im Auge zu be­hal­ten.

Antragsfrist für 2020 läuft abFoto: nevodka - shutterstock.com

Seit dem 1. Januar 2020 haben Unternehmen in Deutschland eine weitere Möglichkeit zur Förderung ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten – die Forschungszulage. Ob Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung – die steuerliche Forschungsförderung ist themenoffen und steht Unternehmen aller Größen und Branchen zur Verfügung. Wichtig für kleine und mittlere Unternehmen: nicht nur eigens durchgeführte Forschungsvorhaben, sondern auch die Vergabe von Forschungsaufträgen an Dritte ist förderfähig und kommt dem Auftraggeber zugute.

Fristen beachten
Anträge auf For­schungs­zu­lage können beim Fi­nanz­amt nachträglich bis zum Ab­lauf von vier Jah­ren ge­stellt wer­den. Die An­trags­frist für die Gewährung der For­schungs­zu­lage für das Jahr 2020 en­det dem­nach Ende 2024. Wer also noch eine Förde­rung für For­schungs­vor­ha­ben aus dem Jahr 2020 er­hal­ten möchte, sollte jetzt han­deln, da das Verfahren Zeit in Anspruch nimmt. FuE-Vorhaben, die in den letzten vier Jahren umgesetzt, aber bislang nicht gefördert wurden, sind weiterhin förderfähig.
Mehr Infos auf der Seite der Bescheinigungsstelle.

Dr. Tobias Adamczyk

Dr. Tobias Adamczyk

Innovation & Umwelt
IHK-Zentrale
Position: Leiter Green Space Center BW
Schwerpunkte: Technologietransfer, Kooperationen, Wirtschaft und Wissenschaft, Fördermittelberatung, Patente, TRIZ, Koordinierung der landesweiten TechnologietransfermanagerInnen (EFRE), IHK-Netzwerk Innovation, IHK-Netzwerk virtuelles Kraftwerk Neckar-Alb, Netzwerk Technologietransfermanager-BW, IHK-Netzwerk Wasserstoff, Institut für Wissensmanagement und Wissenstransfer (IHK-IWW)
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