Forschungszulage
Antragsfrist für 2020 läuft ab

Seit dem 1. Januar 2020 haben Unternehmen in Deutschland eine weitere Möglichkeit zur Förderung ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten – die Forschungszulage. Ob Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung – die steuerliche Forschungsförderung ist themenoffen und steht Unternehmen aller Größen und Branchen zur Verfügung. Wichtig für kleine und mittlere Unternehmen: nicht nur eigens durchgeführte Forschungsvorhaben, sondern auch die Vergabe von Forschungsaufträgen an Dritte ist förderfähig und kommt dem Auftraggeber zugute.
Fristen beachten
Anträge auf Forschungszulage können beim Finanzamt nachträglich bis zum Ablauf von vier Jahren gestellt werden. Die Antragsfrist für die Gewährung der Forschungszulage für das Jahr 2020 endet demnach Ende 2024. Wer also noch eine Förderung für Forschungsvorhaben aus dem Jahr 2020 erhalten möchte, sollte jetzt handeln, da das Verfahren Zeit in Anspruch nimmt. FuE-Vorhaben, die in den letzten vier Jahren umgesetzt, aber bislang nicht gefördert wurden, sind weiterhin förderfähig.
Mehr Infos auf der Seite der Bescheinigungsstelle.

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