Forschungszulage

Antragsfrist für 2020 läuft ab

Wer die Forschungszulage noch für das Jahr 2020 be­an­tragen will, muss die An­trags­frist im Auge zu be­hal­ten.

Antragsfrist für 2020 läuft abFoto: nevodka - shutterstock.com

Seit dem 1. Januar 2020 haben Unternehmen in Deutschland eine weitere Möglichkeit zur Förderung ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten – die Forschungszulage. Ob Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung – die steuerliche Forschungsförderung ist themenoffen und steht Unternehmen aller Größen und Branchen zur Verfügung. Wichtig für kleine und mittlere Unternehmen: nicht nur eigens durchgeführte Forschungsvorhaben, sondern auch die Vergabe von Forschungsaufträgen an Dritte ist förderfähig und kommt dem Auftraggeber zugute.

Fristen beachten
Anträge auf For­schungs­zu­lage können beim Fi­nanz­amt nachträglich bis zum Ab­lauf von vier Jah­ren ge­stellt wer­den. Die An­trags­frist für die Gewährung der For­schungs­zu­lage für das Jahr 2020 en­det dem­nach Ende 2024. Wer also noch eine Förde­rung für For­schungs­vor­ha­ben aus dem Jahr 2020 er­hal­ten möchte, sollte jetzt han­deln, da das Verfahren Zeit in Anspruch nimmt. FuE-Vorhaben, die in den letzten vier Jahren umgesetzt, aber bislang nicht gefördert wurden, sind weiterhin förderfähig.
Mehr Infos auf der Seite der Bescheinigungsstelle.

Dr. Tobias Adamczyk

Dr. Tobias Adamczyk

Innovation und Umwelt
IHK-Zentrale
Position: Technologietransfermanager
Schwerpunkte: Technologietransfer, Kooperationen, Wirtschaft und Wissenschaft, Fördermittelberatung, Patente, TRIZ, Koordinierung der landesweiten TechnologietransfermanagerInnen (EFRE), IHK-Netzwerk Innovation, IHK-Netzwerk virtuelles Kraftwerk Neckar-Alb, Netzwerk Technologietransfermanager-BW, IHK-Netzwerk Wasserstoff, Institut für Wissensmanagement und Wissenstransfer (IHK-IWW)
Telefon: 07121 201-253
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