Überbrückungshilfe IV verlängert

Anträge sind möglich

Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können seit 1. April Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV stellen.

Anträge sind möglichFoto: mitrija - stock.adobe.com

Sie gilt für den Förderzeitraum April bis Juni 2022. Die Anträge sind durch prüfende Dritte über die Plattform Überbrückungshilfe einzureichen.

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.

Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 15. Juni 2022 (verlängert, vorher 30. April 2022).

Vincent Schoch

Vincent Schoch

Existenzgründung und Unternehmensförderung
IHK-Zentrale
Position: Leiter Handel und Einpersonen- und Kleinunternehmen
Schwerpunkte: Handel, Initiative Einpersonen- und Kleinunternehmen, Fördermittel und Finanzierung
Telefon: 07121 201-167
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite


Zur Übersicht